Erstellt am 25.03.2009 um 10:48 Uhr von WahlenVorstand
Hallo wolke99
was für einen Bestandschutz willst Du hier geltend machen? und weswegen eine betriebsbedingte Kündigung?
Erstellt am 25.03.2009 um 10:57 Uhr von wolke99
in unseren Augen nach §613a BGB - ein übernommener MA soll zum 30.04 gekündigt werden, angeblich wegen Wegfall des Aufgabengebietes (das Aufgabengebiet fällt aber nicht weg).
noch eine generelle Frage :
wenn es ein Betriebsübergang ist, kann dann fristgerecht innerhalb des Bestandsschutzes gekündigt werden, oder muß bis zum Ende des Schutzes gewartet werden ?
(heißt : Bestandsschutz bis zum 14.08.2009, Kündigung am 20.0709 zum 31.08.09 möglich - oder Kündigung erst am 15.08.09 zum 30.09.09 möglich)
Erstellt am 25.03.2009 um 11:23 Uhr von paula
§ 613a BGB schützt nur vor Kündigungen WEGEN des Betriebsübergangs. Welcher AG ist aber so dämlich jemanden aus diesem Grund zu kündigen.
Andere Kündigungen sind durchaus möglich. Insbesondere sind Umstrukturierungen möglich