Erstellt am 01.06.2007 um 09:16 Uhr von BIM
@ Dr.House,
Innerhalb eines Jahres darf die neue GL garnichts ändern. Oder zumindest das Gehalt nicht, muß ein Jahr so bleiben, bei der Position (als Abt.Leitung) weiß ich es nicht. Unternehmerische Freiheit ?
Erstellt am 01.06.2007 um 15:01 Uhr von DUKE
Jo ist so wie es Dr.House Anfagst geschrieben hat.
Wir hatten es auch im Betieb mit der Abteilung Technik,alle Gehälter,und die Sonderzahlungen die in der BV drinne stehen Weihnachtsgeld und Fahrgeld,Urlaubsgeld,Essensgeld,Anwesendheitsprämie,usw weerden vom neuen AG bezahlt und das 1 jahr lang,
Was nachdem jahr ist muss durch eine Änderungkündigung gemacht werden was nicht einseitig ist,sprich man muss gefragt werden und der BR sowieso Ansonsten Gericht...
DUKE
Erstellt am 01.06.2007 um 23:45 Uhr von hans
das mit dem einem Jahr ist ein Schmarren... "Betriebsbedingt" ist die Grundlage für die Sperrfrist - wenn also die alte Abt.Leiterin aus pers. Gründen plötzlich nicht mehr tragfähig wird....
Aber wie auch immer: Durch den Übergang darf nicht schlechter gestellt werden, also 12 Monate Besitzstandswahrung.
Ob die Positionsänderung Direktive ist oder einer 99'er Änderungskündigung unterliegt entscheidet letzlich der Arbeitsvertrag.