Hallo Leute, wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.

Bei uns fand vor kurzem ein Betriebsteilübergang nach § 613 a statt. Es wurde eine Abteilung ausgegliedert(20 MA). Die Geschäftsführerin des neugegründeten Unternehmens hat vor, die bisherige Abteilungsleiterin als solche absetzen und eine neue zu bestimmen.
Wenn Ihr mir jetzt sagt, daß das geht, möchte ich noch wissen, ob auch das Gehalt der jetzigen Abt. leiterin entsprechend gekürzt werden kann?
Der § 613 a sagt doch:....mit allen Rechten und Pflichten....

Im Voraus vielen Dank.

MfG Dr.House