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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Regelung der Vergütung des Bereitschaftsdienst bei den Ärzten TV-Ä

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Wie regeln andere kommunale Krankenhäuser die Vergütung des Bereitschaftsdienstes bei den Ärzten nach TV-Ä/VKA ? Unser AG wollte dies in der Arbeitszeitregelung drin haben. Unsere Ärzteausschuss sagt aber, das das einzelvertraglich geregelt werden muss. Wer kann weiterhelfen?

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Community-Antworten (2)

I
Immie

24.11.2007 um 20:38 Uhr

@birwein §12 Bereitschaftsdienstentgelt ...die Zuweisung zu den einzelnen Stufen erfolgt als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag... So steht es da. Schau doch mal rein, in den TV-Ä-VKA

B
birwein

26.11.2007 um 10:32 Uhr

Hallo Immi, stimmt, den Verweis habe ich auch gelesen, aber bei der Vergütung steht dazu nichts. Habe schon andere Häuser gefragt, die haben aber alle eine Vereinbarung mit dem BR getroffen. Hätte ja auch den Vorteil, das dann jeder MA genau weiß, was er in Freizeit und was er monetär vergütet bekommt, vom BD. Unsere Ärzte wollen das halt in diesen BV nicht drin haben, soll der AG mit den Chefärzten regeln. Nur haben wir dann die Befürchtung, das der Chefarzt da dann nicht korrekt mit seinen MA umgeht und wir das nicht schriftlich haben, somit auch nichts in der Hand. Hätte halt gern Erfahrungen von euch dazu.

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