Erstellt am 24.11.2007 um 19:38 Uhr von Immie
@birwein
§12 Bereitschaftsdienstentgelt
...die Zuweisung zu den einzelnen Stufen erfolgt als Nebenabrede zum Arbeitsvertrag...
So steht es da.
Schau doch mal rein, in den TV-Ä-VKA
Erstellt am 26.11.2007 um 09:32 Uhr von birwein
Hallo Immi,
stimmt, den Verweis habe ich auch gelesen, aber bei der Vergütung steht dazu nichts. Habe schon andere Häuser gefragt, die haben aber alle eine Vereinbarung mit dem BR getroffen. Hätte ja auch den Vorteil, das dann jeder MA genau weiß, was er in Freizeit und was er monetär vergütet bekommt, vom BD. Unsere Ärzte wollen das halt in diesen BV nicht drin haben, soll der AG mit den Chefärzten regeln. Nur haben wir dann die Befürchtung, das der Chefarzt da dann nicht korrekt mit seinen MA umgeht und wir das nicht schriftlich haben, somit auch nichts in der Hand. Hätte halt gern Erfahrungen von euch dazu.