Hallo zusammen,

habe eine Frage zum Thema Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Habe bei meinen bisherigen Recherchen bislang den Eindruck gewonnen, dass § 613a nur Anwendung findet, wenn ein Betrieb oder Betriebsteile an einen neuen Inhaber übergehen. Der Inhaber eines Betriebes wechselt aber nicht, wenn nur der Inhaber des Unternehmens wechselt, also bei Übertragung der Gesellschafteranteile.
Konkretes Beispiel:
GmbH mit 3 Betrieben(X,Y,Z), die GmbH wird als Ganzes verkauft.
Fall A) Die GmbH wird ohne Änderungen in die Konzernstruktur des Käufers eingegliedert
ergo: keine Anwendung des §613 a
Fall B) 2 Betriebe (X,Y) werden mit Betriebsteilen der kaufenden Konzerns zusammengelegt, da auch der Konzern Betriebsteile an den jeweiligen Standorten hat
ergo: Betriebsübergang gem. § 613 a für die Betriebe X und Y

Liege ich mit dieser Bewertung richtig?