Erstellt am 17.12.2013 um 14:38 Uhr von Rapper
Warum schließt ihr nicht als BR eine BV mit dem AG ab, in dem die Jahresplanung der oder des Dienstplanes geregelt wird.
Dienstpläne regeln die Arbeitszeit. Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig. Somit sollte eine BV zu diesem Thema sogar erzwingbar sein, wenn der AG nicht will.
MfG
Erstellt am 17.12.2013 um 15:04 Uhr von blublu
Danke, Rapper - eine Betriebsvereinbarung mit dem AG abzuschließen, dauert wahrscheinlich sehr lange und ich hätte den MA gerne möglichst bald eine Lösung präsentiert.
Ich muss mir das überlegen.
Erstellt am 17.12.2013 um 15:23 Uhr von ganther
betriebliche Übung kommt hier sicher nicht zum tragen. Der BR sollte seine Karten spielen. UNd wenn ihr dem monatlichen PLan halt mal nicht zustimmt weil es keinen Jahresplan gibt.
Aber ehrlich: was bringt ein solcher unverbindlicher PLan?
Erstellt am 17.12.2013 um 15:51 Uhr von blublu
Ein unverbindlicher Plan bringt den MA soweit etwas, dass Sie die Tage, die ein Bürogummi wie ich am Wochenende hat, etwas planen kann.
Danke für die Antwort, ich hatte die leise Hoffnung, dass es sich um eine betriebliche Übung handeln könnte.
Erstellt am 17.12.2013 um 17:32 Uhr von nicoline
*Nur finde ich keinen Passus, der besagt, dass es einen Jahresdienstplan geben muss.*
So einen Passus wirst Du nur dann finden, wenn es eine BV gibt, die diesen Passus vorschreibt.
*Ein unverbindlicher Plan bringt den MA soweit etwas, dass Sie die Tage, die ein Bürogummi wie ich am Wochenende hat, etwas planen kann.*
Nein, ein UNVERBINDLICHER Dienstplan bringt den AN überhaupt nichts, weil der AG ihn nämlich nicht einhalten muss.
*ich hätte den MA gerne möglichst bald eine Lösung präsentiert.*
Eine baldige Lösung ist: Dienstpläne schreiben lassen, dem BR zur Zustimmung vorlegen, wenn BR zustimmt ist er verbindlich.
*da eine solche langfristige Planung nicht mehr möglich sei (so in etwa seine Einstellung).*
Warum denn nicht? Lass mich raten: zu wenig Personal und zu viel Krankheitsfälle.
Erstellt am 17.12.2013 um 20:36 Uhr von gironimo
Der BR kann ja seine Mitbestimmung dadurch ausüben, dass er sagt, so wie es bisher gemacht wurde sind wir mit einverstanden - aber Änderungen wollen wir mitbestimmen, wie die zu erfolgen haben.
Also fordert den AG auf, wie bisher weiter zu verfahren und sich mit dem BR darüber zu einigen, wie zukünftig zu verfahren ist.
Ob die bisherige Praxis betrieblich sinnvoll und möglich ist, müsst Ihr dann schon selbst mit dem AG diskutieren.
Erstellt am 17.12.2013 um 22:33 Uhr von AlterHase
@blublu
Ergänzend zu dem bereits gesagtem.
„ich hatte die leise Hoffnung, dass es sich um eine betriebliche Übung handeln könnte.“
Da Du ja ein BR-Mitglied bist, hier für die Zukunft folgender Hinweis:
„Alle Punkte die der Mitbestimmung durch einen BR unterliegen, können nicht Gegenstand einer betrieblichen Übung sein“.
Wäre dies nicht der Fall, würde hierdurch einem BR seine durch Gesetz bestimmte Mitbestimmung genommen.
Erstellt am 17.12.2013 um 23:27 Uhr von nicoline
*„Alle Punkte die der Mitbestimmung durch einen BR unterliegen, können nicht Gegenstand einer betrieblichen Übung sein“.*
Hmmm, ich frage mich gerade, wie es ist, wenn es ewig keinen BR gegeben hat, etwas immer nach einer bestimmten Art und Weise im Betrieb gelaufen ist, nun kommt ein BR und nur, weil es eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ist, kann dann keine betriebliche Übung entstanden sein?