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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss der AG einen (unverbindlichen) Jahresdienstplan erstellen lassen?

B
blublu
Jan 2018 bearbeitet

Liebes betriebsrat.com Forum,

seit November diesen Jahres wird der Dienstplan (Schichtplan von Mo - So) von einem anderen MA erstellt, welcher selbst keine Schichten hat (Büro: Mo - Fr). Bisher gab es jeweils am 15. des Vormonates den Aushang nach Durchsicht des Betriebsrates für den kommenden Monat (am 15.12 wird der Januardienstplan ausgehangen), sowie es einen rel. unverbindlichen Jahresplan gab (im Dezember ausgehangen für Januar bis Dezember). Der AG will nun keinen Jahresdienstplan mehr erstellen lassen, da eine solche langfristige Planung nicht mehr möglich sei (so in etwa seine Einstellung). Kommt hier auch der Begriff einer "betrieblichen" Übung zum Zuge, weil es die Jahre davor immer Jahresdienstpläne gab)? Ich möchte als Betriebsratsmitglied den MA möglichst viel in die Hand geben, um am sozialen Leben teilnehmen zu können. Nur finde ich keinen Passus, der besagt, dass es einen Jahresdienstplan geben muss.

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Community-Antworten (8)

R
Rapper

17.12.2013 um 15:38 Uhr

Warum schließt ihr nicht als BR eine BV mit dem AG ab, in dem die Jahresplanung der oder des Dienstplanes geregelt wird. Dienstpläne regeln die Arbeitszeit. Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig. Somit sollte eine BV zu diesem Thema sogar erzwingbar sein, wenn der AG nicht will.

MfG

B
blublu

17.12.2013 um 16:04 Uhr

Danke, Rapper - eine Betriebsvereinbarung mit dem AG abzuschließen, dauert wahrscheinlich sehr lange und ich hätte den MA gerne möglichst bald eine Lösung präsentiert. Ich muss mir das überlegen.

G
ganther

17.12.2013 um 16:23 Uhr

betriebliche Übung kommt hier sicher nicht zum tragen. Der BR sollte seine Karten spielen. UNd wenn ihr dem monatlichen PLan halt mal nicht zustimmt weil es keinen Jahresplan gibt.

Aber ehrlich: was bringt ein solcher unverbindlicher PLan?

B
blublu

17.12.2013 um 16:51 Uhr

Ein unverbindlicher Plan bringt den MA soweit etwas, dass Sie die Tage, die ein Bürogummi wie ich am Wochenende hat, etwas planen kann. Danke für die Antwort, ich hatte die leise Hoffnung, dass es sich um eine betriebliche Übung handeln könnte.

N
nicoline

17.12.2013 um 18:32 Uhr

Nur finde ich keinen Passus, der besagt, dass es einen Jahresdienstplan geben muss. So einen Passus wirst Du nur dann finden, wenn es eine BV gibt, die diesen Passus vorschreibt.

Ein unverbindlicher Plan bringt den MA soweit etwas, dass Sie die Tage, die ein Bürogummi wie ich am Wochenende hat, etwas planen kann. Nein, ein UNVERBINDLICHER Dienstplan bringt den AN überhaupt nichts, weil der AG ihn nämlich nicht einhalten muss.

ich hätte den MA gerne möglichst bald eine Lösung präsentiert. Eine baldige Lösung ist: Dienstpläne schreiben lassen, dem BR zur Zustimmung vorlegen, wenn BR zustimmt ist er verbindlich.

da eine solche langfristige Planung nicht mehr möglich sei (so in etwa seine Einstellung). Warum denn nicht? Lass mich raten: zu wenig Personal und zu viel Krankheitsfälle.

G
gironimo

17.12.2013 um 21:36 Uhr

Der BR kann ja seine Mitbestimmung dadurch ausüben, dass er sagt, so wie es bisher gemacht wurde sind wir mit einverstanden - aber Änderungen wollen wir mitbestimmen, wie die zu erfolgen haben.

Also fordert den AG auf, wie bisher weiter zu verfahren und sich mit dem BR darüber zu einigen, wie zukünftig zu verfahren ist.

Ob die bisherige Praxis betrieblich sinnvoll und möglich ist, müsst Ihr dann schon selbst mit dem AG diskutieren.

A
AlterHase

17.12.2013 um 23:33 Uhr

@blublu Ergänzend zu dem bereits gesagtem.

„ich hatte die leise Hoffnung, dass es sich um eine betriebliche Übung handeln könnte.“

Da Du ja ein BR-Mitglied bist, hier für die Zukunft folgender Hinweis:

„Alle Punkte die der Mitbestimmung durch einen BR unterliegen, können nicht Gegenstand einer betrieblichen Übung sein“.

Wäre dies nicht der Fall, würde hierdurch einem BR seine durch Gesetz bestimmte Mitbestimmung genommen.

N
nicoline

18.12.2013 um 00:27 Uhr

„Alle Punkte die der Mitbestimmung durch einen BR unterliegen, können nicht Gegenstand einer betrieblichen Übung sein“. Hmmm, ich frage mich gerade, wie es ist, wenn es ewig keinen BR gegeben hat, etwas immer nach einer bestimmten Art und Weise im Betrieb gelaufen ist, nun kommt ein BR und nur, weil es eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit ist, kann dann keine betriebliche Übung entstanden sein?

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