Hallo Zusammen,

bei uns in der Firma ist über 10-Stunden arbeiten ein grosses Thema. Unsere GL ist der Auffassung das wir unsere Bildschirmpausen (pro Stunde 4min bei einer Vollzeitkraft) an unsere Arbeitszeit dranhängen müssen.

Bsp.: Wir bekommen so viel Arbeit (kurzfristig) so dass der AG möchte das wir das Arbeiten über 10-Stunden zustimmen. Wir sagen aber nein, wg §3 ArbZG. Dann kommt er uns mit "tja, dann kann ich aber verlangen das die Mitarbeiter zwar "nur" ihre 10-Stunden arbeiten, aber dafür müssen sie ihre Bildschirmpausen dranhängen, also 10Stunden und 58min!"

Stimmt das???? Ich meine 1. haben wir doch Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Ziffer 2 + 3 und können es ihm so ganz verweigern, oder? Und ist das dann rechtlich erlaubt das er die Bildschirmpausen dranhängen lässt? für was bekommen wir sie dann? (Wir haben nach jeder gearbeiteden Stunde 4min Bildschirmpause). Irgendwie widerspricht sich der AG ja, da wir ja (Vollzeitkraft) diese 4 min pro Stunde zwar stempeln müssen, aber wieder gutgeschrieben bekommen!

Vielen Dank im Voraus!!! ;o)))

Liebe Grüße,
Vicky