Dienstplan Erstellung
Wir haben eine BV, die besagt, dass die Wechselschicht mit einen Wechsel von einer Woche Frühschicht und einer Woche Spätschicht zu gestalten ist. Da steht auch drin, als Bemerkung, dass die Schichten zu je 50/50 zu besetzen sind. Das ist kein fest gelegter Maßstab, sondern eine Richtlinie. Jetzt heißt es, es wäre eine 50/50 Besetzung der Schichten unumgänglich. Die Schichten sind mit 6 zu 7 Mitarbeiter besetzt. Es wird nur ein spontaner Austausch der Mitarbeiter angestrebt. Das haben wir abgelehnt. Jetzt wird uns damit gedroht, dass es keinen gültigen Dienstplan geben wird und somit für die 13 Mitarbeiter keine Schichtzulage geben würde, wenn wir den Mitarbeiter Austausch nicht zu stimmen. Was kann man jetzt tun? Weiterhin auf die weiteren normalen Ablauf der Wechselschicht pochen wir ja.
Community-Antworten (2)
27.07.2016 um 09:50 Uhr
War es wirklich eine Drohung? Damit wäre ich vorsichtig. In diesem Fall, wenn ihr unter Druck gesetztwerdet schaltete euren Anwalt ein. Ich hoffe ihr habt einen. Wenn nciht dsnn umgehendst einen beschluss fassen und der HR Abteilug mitteilen. Ihr habt einen gesetzlichen Anspruch darauf. Wenn alles nicht hilft, dann muss eben vor Gericht ein Vergleich angestrebt werden. Wenn ihr euch einmal erpressen lasst habt ihr verloren.
Alternativ könnte ihr einen Gegenvorschlag erartbeiten, ihr habt das Beratungs und Anhörungsrecht. Dann auch die betroffenen Mitarbeiter mit einschalten, die haben oft die besten Ideen, wie ein Schichtplan umzusetzen ist. Wenn dieser plausible ist muss er AG begründen warum dieser nicht eingeführt werden soll.
Aber gerade wenn es um die Schichtzulage geht und ihr unter Druck gesetzt werdet, dass diese nicht ausgezahlt wird - ANWALT!!! Denn je nach Schicht gibt es auch einen gesetzliche Grundlage, die nicht in einer BV stehen muss.
27.07.2016 um 10:07 Uhr
Ich denke, wenn etwas in einer BV geregelt ist, hat der AG sie so lange anzuwenden, bis er sich entweder einvernehmlich mit dem BR auf eine Änderung geeinigt hat oder die BV gekündigt wurde und eine neue zu Stande gekommen ist (ggf E-Stelle).
Darum würde ich den AG auffordern, die BV unverändert anzuwenden und ggf mit Euch in Verhandlungen zu treten. Drohungen nach dem Motto "Ihr müsst...." sollte man da in aller Entschiedenheit zurückweisen.
Je nach Sachlage müsst Ihr die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit in dieser Frage intensivieren.
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