Hallo Kollegen,
ich arbeite in einem Unternehmen der KEP-Branche in vom AG gewollter Schichtrotation an 365 Tagen im Jahr (04:00h - 23h / am WE bzw Sonn-und Feiertags in engeren Zeitfenstern). Wie lange im Voraus muß ein Dienstplan erstellt und vom BR genehmigt sein? Bislang wurde von seitens des AG eine (allerdings mündliche)Zusage gemacht den Dienstplan jeweils 3 Wochen im Voraus dem AN (nach Prüfung durch den BR) zur Verfügung zu stellen, welches aber nie eingehalten wird. Gängig ist es eher am Freitag vor Beginn der nächsten Woche den Dienstplan für diese kommentarlos auszuhängen. Gibt es bzgl. der Fristen irgendeinen Gesetzestext oder ein Urteil?
Eine BV Arbeitszeit wird seitens des AG´s gnadenlos geblockt bzw. inakzeptable Vorschläge gemacht (z.B. völlige zeitliche Flexibilität des AN / unsinnige Schichtwechsel um 10h etc.)...aber das ist ein anderes Thema.