W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie lange ist ein Dienstplan im Vorhinein zu erstellen?

L
Lillebror
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich arbeite in einem Unternehmen der KEP-Branche in vom AG gewollter Schichtrotation an 365 Tagen im Jahr (04:00h - 23h / am WE bzw Sonn-und Feiertags in engeren Zeitfenstern). Wie lange im Voraus muß ein Dienstplan erstellt und vom BR genehmigt sein? Bislang wurde von seitens des AG eine (allerdings mündliche)Zusage gemacht den Dienstplan jeweils 3 Wochen im Voraus dem AN (nach Prüfung durch den BR) zur Verfügung zu stellen, welches aber nie eingehalten wird. Gängig ist es eher am Freitag vor Beginn der nächsten Woche den Dienstplan für diese kommentarlos auszuhängen. Gibt es bzgl. der Fristen irgendeinen Gesetzestext oder ein Urteil? Eine BV Arbeitszeit wird seitens des AG´s gnadenlos geblockt bzw. inakzeptable Vorschläge gemacht (z.B. völlige zeitliche Flexibilität des AN / unsinnige Schichtwechsel um 10h etc.)...aber das ist ein anderes Thema.

3.22902

Community-Antworten (2)

K
Kölner

12.07.2006 um 10:56 Uhr

@Svantesson Da Ihr Euch ja im Bereich des § 87 BetrVG befindet, dürfte es nicht so irre schwer sein, Eure MBR's geltend zu machen.

Aber warum beschwert Ihr Euch? Als AG würde ich - weil Ihr eben bisher so "geduldig" gewesen seid - weiterhin auch so verfahren!

L
Lillebror

12.07.2006 um 13:07 Uhr

@Kölner Danke erstmal für die Antwort. Ich gebe Dir in beiden Punkten grundsätzlich Recht, allerdings muß man dann auch den kompletten Kontext kennen (was Du natürlich nicht wissen kannst). Mir geht es in erster Linie darum, ob es entsprechende Urteile hinsichtlich des Dienstplanvorlaufs gibt. Das eine betriebsbedingte Dienständerung 4 Tage vor Antritt des Dienstes erfolgen muß ist mir schon klar. Wie gesagt: Es geht um das Zeitfenster zwischen Erstellung und Dienstantritt. Ich wäre einfach dankbar, wenn mir hierzu jemand etwas sagen könnte. Was deinen ersten Punkt betrifft: Ich gehe davon aus, daß wir uns auch wegen diesem Thema mit dem AG letztendlich bei der Einigungsstelle treffen werden.

Ihre Antwort