Mitspracherecht des MA beim Dienstplan erstellen?
Inwieweit muss ein Mitarbeiter bei Erstellung seines 4- wöchigen Dienstplans(Schichtdienst ) miteinbezogen werden, damit er seine persönlichen Termine miteinbringen kann? Oder darf sich der Leiter einfach darüber hinwegsetzen? Und wo kann ich diesbezüglich nachlesen ,mehr Infos bekommen?
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
19.10.2006 um 09:39 Uhr
Guten morgen... ich war auf einem Seminar, dort wurde es uns so erklärt: In dem Moment wo ich einen Arbeitsvertrag eingehe, käuft der Arbeitgeber meine Arbeitskraft. Bei einer Regelung mit 4-wöchigem Dienstplan( die haben wir auch) wird ja normalerweise ein Datum festgelegt, zu dem der Dienstplan fertig und den Mitarbeitern vorgelegt werden muß. Bis dahin hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht ( unter anderem im BetrVG § 88, war der einzige den ich fand) dadurch darf er die Arbeitskraft nach seinem Denken verteilen und einplanen. Wenn dann der Tag gekommen ist und er den Dienstplan offiziel vorlegt, ist das Direktionsrecht verwirkt und der Dienstplan darf nur in Beiderseitigem Einverständins geändert werden. ( Dies kann auch zum Vorteil des AN sein, da der Arbeitgeber gesetzlich nicht das Recht hat, jemanden einfach zu Hause zu lassen oder heim zu schicken!!)
Jetzt kommt es darauf an, ob ihr eine Betriebsvereinbarung oder interne Regelungen habt. Bei uns läuft das so, daß die Mitarbeiter ein Wunschbuch haben. ( welches mittlerweile auf ca 2 Wünsche pro MA reduziert wurde) Somit kann man sich auf diese verträgliche Weise einbringen. Bei uns herrscht auch Schichtdienst und mir ist die Problematik bekannt, aber wie gesagt ist man einen Vertrag eingegangen und hat die Verpflichtung den Wünschen des AG ers gerecht zu werden ( überspitzt ausgedrückt, dies gilt aber wie gesagt auch nur bis zum Datum der offiziellen Abgabe des DP)
Meiner Meinung nach, sollte für die Mitarbeiter aber die Gelegenheit bestehen, zu tauschen. Dies wird bei uns auch oftmals reduziert. ( Lange Geschichte)
Bei uns kommt bei Deiner Frage dann oft die Antwort ( auch von den MA), es sei ein Dienstplan und kein Freizeitplan. Es ist halt einfach in der Realität für eine Schichtleitung kaum machbar alle Wünsche einzuplanen. Mal besser mal schlechter...
Hoffe konnte damit ein wenig weiterhelfen.
Ist ein langes Thema...lächel LG
14.08.2018 um 18:40 Uhr
Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dich in Planung einzubeziehen. Hier gibt es für dich wenig Spielraum, wenn der Leiter nicht mitspielt. Allerdings ist es auch im Interesse der meisten Personaler, die Mitarbeiterwünsche (sofern es möglich ist) zu berücksichtigen, da dadurch A) Die Motivation im Team gesteigert wird und B) Weniger "Krankheitsfälle" entstehen. Es gibt mittlerweile super Dienstplan Programme, welche die Mitarbeiter einfach in die Planung einzubeziehen. So kannst z.B. Du und deine Kollegen, Wunschzeiten abgeben und der Personaler kann das bei der Planung berücksichtigen. Wir Nutzen die Software seit über einem Jahr und sind sehr zufrieden: www.planovo.de/dienstplan-erstellen
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