Hallo Forum,

ich bin Betriebsrat in einem mittleren Unternehmen (50 Mitarbeiter) und im nächsten Jahr steht im Februar ein Umzug der Firma an. Dieser Umzug wird an einem Wochentag stattfinden und die Geschäftsleitung möchte für diesen Umzugstag Zwangsurlaub anordnen, damit die Mitarbeiter der Umzugsfirma nicht im Weg rumstehen. Ist das erlaubt. Gehe ich nach §7(1)BUrlG so kann der Arbeitgeber den Urlaub ja einseitig festlegen wenn "dringende betriebliche Belange" dies erfordern. Ein Umzug wäre ja evtl. ein solcher Fall. Gleichzeitig lese ich aber immer wieder, dass dies nicht zulässig wäre, weil der AG damit sein unternehmerisches Risiko auf den Arbeitnehmer abwälzen würde. In diesem Zusammenhang taucht dann immer der Annahmeverzug nach BGB § 615 auf.

Was ist denn nun richtig? Gibt es dazu Urteile oder andere Autoritäten auf die ich mich in der Argumentation mit dem AG berufen kann? Ich bin für alle Quellenangaben dankbar.

VG Frank