"Zwangsurlaub"
Hallo zusammen,
in unserem Betrieb wird verlangt für das Kalenderjahr 2021 unseren Urlaub zu verplanen. Soweit so gut. Nun fordert die Geschäftsführung dass wir 10 Tage vor dem 31.06 verplanen müssen. Aus unserer Sicht ein nicht umsetzbare Forderung. Darf die GS sowas? Grund soll sein dass es "nach der Krise" (die wir erst jetzt etwas zu spüren bekommen), nicht alle auf einmal Urlaub nehmen...Wir haben 30 Tage Urlaub. Wobei zwischen Weihnachten und Neujahr 5 Tage Betriebsferien sind.
Community-Antworten (10)
28.01.2021 um 15:35 Uhr
Kommt darauf an. Gibt es einen BR? Da es vorher nie so war, sehe ich die Chancen des AG relativ gering an, das so durchzubekommen. Aber man sollte sich auch Fragen, ob man in Corona-Zeiten dem AG nicht etwas entgegen kommen sollte.
28.01.2021 um 16:13 Uhr
Wenn es einen BR gibt sollte er dem AG mal kräftig auf die Finger klopfen wenn er Urlaubsgrundsätze aufstellt.
28.01.2021 um 16:27 Uhr
Hm. Wir werden auch regelmäßig aufgefordert, bis zu einem bestimmten Datum einen bestimmten Anteil unserer Urlaubstage zu verplanen und in System einzutragen.
Es sind halt Pläne - und die können sich ändern. So lange sichergestellt ist, dass es in diesem Fall keine Probleme gibt... ist doch alles ok?
28.01.2021 um 16:28 Uhr
@moreno: ich lese da nichts von Verbindlichkeit bei der Planung.
28.01.2021 um 17:42 Uhr
Ich bin zwar auch eher ein Freund von langfristigen Planungen. So z.B. das man bis Ende 2020 eine Zahl x für 2021 verplanen sollte. Bei dem Ansinnen des AG hier aber werden die MA überrumpelt. Hier wird das Betriebsrisiko auf die MA umgewälzt. Der AG will Profit wegen teilweise Einbußen durch Corona wieder raus holen (obwohl noch gar nicht sicher ist wie lange das noch geht) und die AN sollen nicht vernünftig in Ruhe mit ihrer Familie planen können.....nach dem Motte nehmt euren Liegestuhl und sonnt euch doch dann eben auf der nächsten Verkehrsinsel.
28.01.2021 um 19:39 Uhr
IlkaB wenn der AG sagt 10 Tage müssen vorm 1.6 verplant werden dann stellt er Urlaubsgrundsätze auf und missachtet die Mitbestimmung des Betriebsrat!
28.01.2021 um 19:48 Uhr
Sehe ich genau so wie Moreno.
29.01.2021 um 00:29 Uhr
@Rene86
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, was sagt der dazu?
29.01.2021 um 14:37 Uhr
Hallo zusammen, nochmal vielleicht ein paar Infos. Betriebsrat vorhanden aber allerdings noch recht frisch alles. Urlaubsplanung gab es sonst auch Sommerurlaub etc. Auch alles kein Problem. Es wird geschaut dass sich nichts überschneidet und dass immer jmd aus der Abteilung anwesend ist. Beispiel in meinem Fall (auch viele andere betroffen): 5 Tage für Weihnachten, 10 Tage bis 31.06. dann 3 Wochen Sommerurlaub...dann ist der Uralub weg und man kann keine weiteren Tage verplanen... Mit Kindern aber auch ohne recht schwer umzusetzen.
29.01.2021 um 17:45 Uhr
Dann sollte der BR einen Fachanwalt zu rate ziehen. In jedem Fall ist der BR in der Mitbestimmung und der AG kann es nicht einseitig umsetzen.
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