Erstellt am 28.01.2021 um 14:35 Uhr von celestro
Kommt darauf an. Gibt es einen BR? Da es vorher nie so war, sehe ich die Chancen des AG relativ gering an, das so durchzubekommen. Aber man sollte sich auch Fragen, ob man in Corona-Zeiten dem AG nicht etwas entgegen kommen sollte.
Erstellt am 28.01.2021 um 15:13 Uhr von moreno
Wenn es einen BR gibt sollte er dem AG mal kräftig auf die Finger klopfen wenn er Urlaubsgrundsätze aufstellt.
Erstellt am 28.01.2021 um 15:27 Uhr von IlkaB
Hm. Wir werden auch regelmäßig aufgefordert, bis zu einem bestimmten Datum einen bestimmten Anteil unserer Urlaubstage zu verplanen und in System einzutragen.
Es sind halt Pläne - und die können sich ändern. So lange sichergestellt ist, dass es in diesem Fall keine Probleme gibt... ist doch alles ok?
Erstellt am 28.01.2021 um 15:28 Uhr von IlkaB
@moreno: ich lese da nichts von Verbindlichkeit bei der Planung.
Erstellt am 28.01.2021 um 16:42 Uhr von Dummerhund
Ich bin zwar auch eher ein Freund von langfristigen Planungen. So z.B. das man bis Ende 2020 eine Zahl x für 2021 verplanen sollte. Bei dem Ansinnen des AG hier aber werden die MA überrumpelt. Hier wird das Betriebsrisiko auf die MA umgewälzt. Der AG will Profit wegen teilweise Einbußen durch Corona wieder raus holen (obwohl noch gar nicht sicher ist wie lange das noch geht) und die AN sollen nicht vernünftig in Ruhe mit ihrer Familie planen können.....nach dem Motte nehmt euren Liegestuhl und sonnt euch doch dann eben auf der nächsten Verkehrsinsel.
Erstellt am 28.01.2021 um 18:39 Uhr von Moreno
IlkaB wenn der AG sagt 10 Tage müssen vorm 1.6 verplant werden dann stellt er Urlaubsgrundsätze auf und missachtet die Mitbestimmung des Betriebsrat!
Erstellt am 28.01.2021 um 18:48 Uhr von Dummerhund
Sehe ich genau so wie Moreno.
Erstellt am 28.01.2021 um 23:29 Uhr von celestro
@Rene86
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, was sagt der dazu?
Erstellt am 29.01.2021 um 13:37 Uhr von Rene86
Hallo zusammen,
nochmal vielleicht ein paar Infos. Betriebsrat vorhanden aber allerdings noch recht frisch alles. Urlaubsplanung gab es sonst auch Sommerurlaub etc. Auch alles kein Problem. Es wird geschaut dass sich nichts überschneidet und dass immer jmd aus der Abteilung anwesend ist.
Beispiel in meinem Fall (auch viele andere betroffen):
5 Tage für Weihnachten, 10 Tage bis 31.06. dann 3 Wochen Sommerurlaub...dann ist der Uralub weg und man kann keine weiteren Tage verplanen... Mit Kindern aber auch ohne recht schwer umzusetzen.
Erstellt am 29.01.2021 um 16:45 Uhr von Dummerhund
Dann sollte der BR einen Fachanwalt zu rate ziehen. In jedem Fall ist der BR in der Mitbestimmung und der AG kann es nicht einseitig umsetzen.