Zwangsurlaub
AG will kurzfristig eine Woche Betriebferien zum Jahresende einführen. Alle AN die keinen oder nicht mehr genügend Resturlaubhaben sollen Minusstunen bekommen. BR wurde nicht angehört bzw befragt! Der Aushang über die Betriebsferien wurde ohne Unterschrift vom BR ausgehangen. Was ist zu tun um AN vor diesen Zwangsurlaub zu schützen?
Community-Antworten (3)
01.11.2016 um 16:11 Uhr
Ihr teilt dem AG mit, er möge es unterlassen Urlaubsgrundsätze ohne Zustimmung des BR einseitig zu erlassen und ruft ihn auf, seinen Aushang unverzüglich zu widerrufen. Setzt eine kurze Frist. Tut er es nicht, müsst Ihr Wohl oder Übel beim AG einen Unterlassungsanspruch geltend machen. (siehe auch § 23.3 BetrVG)
01.11.2016 um 17:29 Uhr
Tach auch, in Ergänzung zu gironimo : Das Verfahren nach §23.3 BetrVG dauert zu lange. Bis das erechtskräftig entschieden wird/ist, kann es ein Jahr oder länger dauern. Die erzwingbare Mitbestimmung nach §87 BetrVG liefe ins Leere. Sofern der AG Euerem Verlangen nicht nachkommt, die Maßnahme aufzuheben, empfehle ich Euch,beim Arbeitsgericht den Erlaß einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.Ich bin mir sicher, daß das Arbeitsgericht bei dieser Sach- und Rechtslage antragsgemäß zu Eueren Gunsten entscheiden wird.
02.11.2016 um 17:39 Uhr
hmmm, warum hauen alle immer auf den armen AG herum?
Erstmal das Gespräch suchen und fragen warum er das machen will... dann lösungsvorsvhläge suchen und finden...
Und die Betriebsöffentlichkeit suchen und finden. Eigener Aushang am Schwarzen Brett frei nach dem Motto: "... das darf er nicht und wir werden uns für eure Interessen Einsetzen. Die Gespräche hierzu sindangelaufen. Sollte der AG nicht nachvollziehbar erklären warum er dieses Ansinnen hat, wird der Betriebsrat um eure Interessen zu vertreten, eine einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahme erwirken. ..."
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