Erstellt am 01.11.2016 um 15:11 Uhr von gironimo
Ihr teilt dem AG mit, er möge es unterlassen Urlaubsgrundsätze ohne Zustimmung des BR einseitig zu erlassen und ruft ihn auf, seinen Aushang unverzüglich zu widerrufen. Setzt eine kurze Frist. Tut er es nicht, müsst Ihr Wohl oder Übel beim AG einen Unterlassungsanspruch geltend machen. (siehe auch § 23.3 BetrVG)
Erstellt am 01.11.2016 um 16:29 Uhr von Challenger
Tach auch,
in Ergänzung zu gironimo : Das Verfahren nach §23.3 BetrVG dauert zu lange. Bis das erechtskräftig entschieden wird/ist, kann es ein Jahr oder länger dauern. Die erzwingbare Mitbestimmung nach §87 BetrVG liefe ins Leere.
Sofern der AG Euerem Verlangen nicht nachkommt, die Maßnahme aufzuheben, empfehle
ich Euch,beim Arbeitsgericht den Erlaß einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.Ich bin
mir sicher, daß das Arbeitsgericht bei dieser Sach- und Rechtslage antragsgemäß zu Eueren Gunsten entscheiden wird.
Erstellt am 02.11.2016 um 16:39 Uhr von Globus
hmmm, warum hauen alle immer auf den armen AG herum?
Erstmal das Gespräch suchen und fragen warum er das machen will... dann lösungsvorsvhläge suchen und finden...
Und die Betriebsöffentlichkeit suchen und finden. Eigener Aushang am Schwarzen Brett frei nach dem Motto: "... das darf er nicht und wir werden uns für eure Interessen Einsetzen. Die Gespräche hierzu sindangelaufen. Sollte der AG nicht nachvollziehbar erklären warum er dieses Ansinnen hat, wird der Betriebsrat um eure Interessen zu vertreten, eine einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahme erwirken. ..."