W.A.F. LogoSeminare

Zwangsurlaub

K
Kishka
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

unser deutscher Standort wird aufgrund eines Gesalschafterbeschlusses der niederländischen Muttergesellschaft geschlossen. Alle Möbel und technischen Geräte müssen in die Niederlande transportiert werden. Darüber hinaus wird die EDV für zwei Tage abgestellt. Der ganze Umzug soll an zwei Tagen erfolgen. An diesen beiden Tagen muss keiner in die Firma zum arbeiten kommen. Die zwei Tage werden jedoch von Jahresurlaub, sozusagen zwangsweise, abgezogen. Hat jemand eine Ahnung, ob dieser Abzug legitim ist?

1.10204

Community-Antworten (4)

T
Tanzbär

20.06.2012 um 14:30 Uhr

Ist nun Schluss bei euch oder zieht ihr alle um?

R
rtjum

20.06.2012 um 14:40 Uhr

also wenn kein Arbeitsgerät mehr da ist, was wollt ihr dann nach den 2 Tagen denn noch da? Davon abgesehen, habt Ihr einen BR??

B
Betriebsrätin

20.06.2012 um 15:22 Uhr

Der AG kann und muesste hier mit dem BR Betriebsruhe/urlaub vereinbaren. Sonst geraet er in Annahmeverzug BGB § 615. Dann muessten aber die AN ihrer Arbeitskraft aktiv anbieten um den Annahmeverzug auszuloesen

T
Tanzbär

21.06.2012 um 10:19 Uhr

Ich verstehe nicht, was hier noch vereinbart werden soll.

unser deutscher Standort wird ... geschlossen. Da ist zu!

Alle Möbel und technischen Geräte müssen in die Niederlande transportiert werden. Es ist nichts mehr da!

Darüber hinaus wird die EDV für zwei Tage abgestellt. Und nicht mehr angestellt, da nichts mehr da ist.

Die Messe scheint gelesen, die Mitarbeiter können sich wahrscheinlich dem Garten widmen. Urlaub brauchen sie dann auch keinen mehr. Deshalb eingangs die Frage nach dem eventuellen Umzug. Aber der TE antwortet nicht, also scheint das auch nicht so wichtig zu sein.

Ihre Antwort