unser deutscher Standort wird aufgrund eines Gesalschafterbeschlusses der niederländischen Muttergesellschaft geschlossen.
Alle Möbel und technischen Geräte müssen in die Niederlande transportiert werden.
Darüber hinaus wird die EDV für zwei Tage abgestellt. Der ganze Umzug soll an zwei Tagen erfolgen. An diesen beiden Tagen muss keiner in die Firma zum arbeiten kommen.
Die zwei Tage werden jedoch von Jahresurlaub, sozusagen zwangsweise, abgezogen.
Hat jemand eine Ahnung, ob dieser Abzug legitim ist?
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten