Hallo,
der AL unserer Abt.(35 MA )ist der Meinung er hat das Recht MA ohne Zustimmung des BR in Zwangsurlaub schicken , bis zu 10 Tagen. Die Begründung =Auftagsmangel.Der BR sieht hier keine besonderen betrieblichen Gründe und keinen Zwangsurlaub.
Der Al ist auch der Meinung einzelne Urlaubstage bei Vollbeschäftigung kann er nicht planen und daher nicht gewähren .
Wir meinen er handelt in beiden Fällen falsch, würde eine arbeitsrechtliche Prüfung das bestätigen