Frage: Darf jetzt Urlaub angeordnet werden, obwohl es eine Freizeitkontenregelung per Betriebsvereinbarung gibt (geht bis minus 100 Stunden)? Es arbeiten in anderen Linien aber auch noch genügend Leiharbeiter, wo unsere Festangestellten aufgrund ihrer Qualifikation bereits schon häufig aushelfen mussten. Die Urlaubstage fürs Jahr sollten auf Weisung der Werkleitung bis Ende Februar durch die Mitarbeiter selbst geplant werden. Es existiert kein kompletter Betriebsurlaubsplan bzw. Werksferien. Es wird stetig durchs Jahr irgendwo in der Halle gearbeitet. Mein Standpunkt: Solange Leiharbeiter da sind, ist den Festangestellten deren Arbeit anzubieten. Geht das nicht, ist die BV anzuwenden und die Minusstunden zu gewähren. Liege ich da richtig?
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Urlaubsrecht
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