Krankengeld / Arbeitsversuch
Eine Arbeitnehmerin war jetzt 6 Wochen krank, wird am Montag wieder anfangen zu arbeiten, bzw. einen Arbeitsversuch machen. Was passiert, wenn dieser Versuch fehlschlägt, sie also z.B. am Dienstag erneut krank geschrieben werden müsste: würde die folgende Krankenzeit den 6 Wochen zugerechnet, d.h. käme sie dann in die Phase, in der Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt würde? Oder begännen die 6 Wochen, für die der AG zuständig ist, erneut zu laufen? Gibt es einen festen zeitlichen Abstand / Frist zwischen erster und Folgeerkrankung für das Eintreten von AG oder Krankenkasse?
Community-Antworten (1)
29.11.2013 um 10:05 Uhr
Die Antwort findest Du im § 3 EntgFG.
Daraus folgt, dass bei einem Tag Arbeitsversuch die Fortsetzung der AU dazu führt, dass die Frist nicht neu läuft und Krankengeld der KK gezahlt werden muss.
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