Eine Arbeitnehmerin war jetzt 6 Wochen krank, wird am Montag wieder anfangen zu arbeiten, bzw. einen Arbeitsversuch machen. Was passiert, wenn dieser Versuch fehlschlägt, sie also z.B. am Dienstag erneut krank geschrieben werden müsste: würde die folgende Krankenzeit den 6 Wochen zugerechnet, d.h. käme sie dann in die Phase, in der Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt würde? Oder begännen die 6 Wochen, für die der AG zuständig ist, erneut zu laufen?
Gibt es einen festen zeitlichen Abstand / Frist zwischen erster und Folgeerkrankung für das Eintreten von AG oder Krankenkasse?