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Krankengeld oder KuG

E
Einfragender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo W.A.V.- Forum Unsere Firma hat Kurzarbeit angemeldet.Welche Lohnfortzahlung ist bei einem Krankheitsfall (privater Sportunfall) richtig, normales Krankengeld oder KuG?

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Community-Antworten (2)

J
JoeFrazer

31.05.2010 um 21:30 Uhr

Hi, sobald Du eine AU dem AG aushändigst , bekommst Du normales Krankengeld!

R
ridgeback

31.05.2010 um 21:37 Uhr

Einfragender, ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip (§ 4 Abs. 3 EFZG). Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeitern.

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