Erstellt am 31.05.2010 um 19:30 Uhr von JoeFrazer
Hi,
sobald Du eine AU dem AG aushändigst , bekommst Du normales Krankengeld!
Erstellt am 31.05.2010 um 19:37 Uhr von ridgeback
Einfragender,
ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip (§ 4 Abs. 3 EFZG). Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeitern.