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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankengeld und Urlaub

F
Flomega
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns is ein Mitarbeiter Langzeitwirkung erkrankt und erhält Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung , nun hat er seid längerem einen Urlaub geplant und würde diesen auch gerne machen nur sagt die Krankenkasse wenn er in Urlaub gehen sollte bekommt er kein Geld mehr , kann er dagegen etwas tun?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

16.08.2014 um 10:33 Uhr

Was fragt er die Kasse?

Wo der Kranke sich zur Genesung aufhält ist eine Frage, die der behandelnde Arzt entscheidet. Dabei ist die Frage, ob eine Reise der Genesung im Wege steht oder diese u.U. sogar fördert.

Also erst einmal mit dem Arzt sprechen.

H
Hoppel

16.08.2014 um 10:56 Uhr

§ 16 SGB V Ruhen des Anspruchs

(1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte

  1. sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist, (4) Der Anspruch auf Krankengeld ruht nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten.

@ Gironimo

"Was fragt er die Kasse?"

Ganz einfach ... wenn es während des Krankengeldbezugs um einen Urlaub im Ausland geht, muss die KK zustimmen, sonst gibt´s KEIN Krankengeld! Du solltest Dich demnächst erstmal informieren, bevor Du solche Antworten gibst.

Unabhängig davon muss der Versicherte während des Krankengeldbezugs erreichbar sein, z.B. um einen Termin zwecks persönlicher Begutachtung durch den MDK wahrnehmen zu können.

Einfach so in Urlaub fahren ist nicht ... egal ob mit oder ohne Befürwortung durch den behandelnden Arzt!

@ Flomega

Darf man davon ausgehen, dass eine Urlaubsreise in´s Ausland geplant ist?

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