Erstellt am 22.02.2012 um 08:54 Uhr von rkoch
Das ist nichts ungewöhliches, das nennt man "Wiedereingliederung" (Hamburger Modell (s.d.)).... Allerdings ist das nur dann zulässig, wenn die Krankenkasse dem zugestimmt hat.
Alternativ kann sich ein AN natürlich "gesund melden", d.h. der Krankenkasse mitteilen, dass der Bezug von Krankengeld endet und wieder normal arbeiten gehen.
Krankengeld beziehen und für den AG kostenlos arbeiten geht ohne Zustimmung der Krankenkasse nicht, genausowenig wie von AG und Krankenkasse kassieren. Das wäre beides Sozialbetrug und damit strafbar.
Erstellt am 22.02.2012 um 09:05 Uhr von Morgana
Danke für die schnelle Antwort, rkoch. Der Fall bezieht sich auf Deinen letzten Absatz. Ich werde den MA darauf aufmerksam machen. Morgana
Erstellt am 22.02.2012 um 09:30 Uhr von rkoch
Ich muß allerdings noch dazu sagen, dass die Sache mit dem "Sozialbetrug" i.d.R. ein bisschen überzogen ist... So bald der AN von seinem AG wieder Einkommen bezieht und entsprechend wieder Beiträge an die Krankenkassen fließen, werden diese das merken und i.d.R. einfach die Zahlung von Krankengeld einstellen. I.d.R. wird da nichts weiter passieren.
Erstellt am 22.02.2012 um 09:33 Uhr von Kölner
@rkoch
Ich wollte schon nachfragen; zumal in der Regel nicht der AN ein Problem bekommt, sondern der AG.
Kurios, dass Du einmal als Panikmacher auftrittst! Diesen Fred werde ich mir mal einrahmen...
Erstellt am 22.02.2012 um 09:50 Uhr von rkoch
Och, das liegt nur daran, dass ich der Meinung bin, dass jemand der Krank geschrieben ist auch nicht arbeiten sollte.. Insofern hilft ein bischen Panikmache mehr als gute Ratschläge.... Und da nehm ich´s ausnahmsweise mal nicht so genau.
Erstellt am 22.02.2012 um 09:54 Uhr von Kölner
@rkoch
Auch diese Aussage ist 'nur' dem Grunde nach richtig!
Falsch wird diese Aussage immer dann, wenn die Krankheit so ist, dass man andere Arbeiten erledigen können kann, wenn man will.
Erstellt am 22.02.2012 um 14:10 Uhr von wahlvst
Hallo rkoch,
Wiedereingliederung "gem Haburger Modell/ § 84 (2) SGB IX" ist KEIN arbeiten, auch wenn man tätigist. Der AN ist rechtlich weiter im Krankenstand und macht in diesem einen Arbeitsversuch.
Daher bestimmt hier ja auch der behandelte Artzt die Art und Umfang usw. Der AG kann zustimmen muss aber nicht, außer bei Schwerbehinderten, da kann der Betroffene den AG via. § 81 Abs. 4 SGB IX zwingen.
Erstellt am 22.02.2012 um 14:16 Uhr von Streikposten
Sofern der AN nicht in einer Wiedereingliederungsmaßnahme ist, dass müsste der BR ja wissen, da der AG dann ja den § 84 (2) SGB IX beachten und anwenden muss. Also der AN Krankengeld und keine Lohnfortzahlung erhält (denn bei Lohnfortzahlung wäre es egal, dann hätte er nur die AU beandeet) würde ich AG und AN stecken, dass man wegen Sozialbetrug was strafbar ist sowohl die Kasse informeirt und sich eine Strafanzeige vorbehält.
Erstellt am 13.12.2023 um 07:21 Uhr von Mikel1963
Sozialbetrug an sich ist die "Wiedereingliederung". Der Betroffene geht während anhaltender Krankheit, unter Schmerzen, umsonst arbeiten, hat trotz niedrigem Krankengeld die täglichen Fahrtkosten zu bestreiten. Nutznieser ist der Arbeitgeber. Unterbricht der doppelt betrogene Arbeitnehmer (Sklave )
diese kriminelle Wiedereingliederung, wird er ein drittes Mal bestraft - das eh nicht gerade üppige Krankengeld wird massiv gekürzt !!!
Darin kann ich nichts "soziales" erkennen.
Erstellt am 13.12.2023 um 08:18 Uhr von moreno
Mikel versuchs doch mal mit Datum lesen!
Ansonsten ist Dein Beitrag nur dumm. Wiedereingliederung ist ein langsames Heranführen an den Arbeitsplatz und gut für den betroffenen AN der aus einer langen Krankheitsphase kommt.
Erstellt am 13.12.2023 um 11:35 Uhr von Mikel1963
moreno Was hat das mit dem Datum zu tun ?
Die Situation ist immer noch die gleiche.
Im übrigen ist meine Frau aktuell in dieser Situation. Sie arbeitet in der Altenpflege, kann den Arm max. bis zur Hüfte heben und soll im Krankenstand kostenlos arbeiten. Eine Spritkostenerstattung wäre ja bei 1000 km/Monat Fahrstrecke angebracht.
Ansonsten ist wohl Ihr Beitrag eher unangebracht und Intelligenz bereinigt.
Erstellt am 13.12.2023 um 11:42 Uhr von celestro
"Ansonsten ist wohl Ihr Beitrag eher unangebracht und Intelligenz bereinigt."
Vielleicht mal in den Spiegel gucken?
Erstellt am 13.12.2023 um 11:43 Uhr von moreno
Erstmal ist es völlig Intelligenz bereinigt sich an 11 Jahre alte Beiträge zu hängen. In dieser Zeit hat sich oftmals die Rechtslage geändert!
Wenn ihre Frau krank ist und nicht arbeiten kann soll sie zuhause bleiben. Es wird niemand zu einer Wiedereingliederung gezwungen. Oftmals kommt es dann allerdings auch zu längeren Ausfallzeiten. Fahrkosten sind wenn nicht vertragliches oder tarifliches vereinbart ist grundsätzlich Kosten des AN und nicht des AG.
Erstellt am 15.12.2023 um 05:16 Uhr von Tagträumer_5
@Mikel1963
Diverse User haben leider einen sehr aggressiven Ton, einfach ignorieren, die können nicht aus ihrer Haut ...
Forum ist im Allgemeinen nicht zu empfehlen, tut mir leid, dass Sie die Erfahrung machen müssen.