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Ehering tragen

S
sashbe
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Betrieb ist es verboten Schmuck zu tragen. Heute kam ein AN zu mir und fragte mich wie das mit dem Ehering ist.Er weigert sich diesen zu entfernen da es in seiner Relegion das gleiche bedeutet wie Untreue! Was kann er tun?

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Community-Antworten (15)

O
Oblatixx

07.11.2013 um 08:24 Uhr

Mit Pflaster abkleben, so dass alles dicht ist.

H
Hoppel

07.11.2013 um 08:25 Uhr

@ sashbe

Warum ist es denn verboten, Schmuck zu tragen?

Handelt es sich z.B. um eine Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelherstellung/-verarbeitung muss sich dieser Kollege entweder einen neuen Job suchen oder den Ring ablegen.

K
kratzbuerste

07.11.2013 um 09:19 Uhr

Wieso verboten? Gibt es gesetzliche Vorschriften? Oder gibt es eine BV?

Wenn zwei mal nein - dann trägt er den Ring weiter.

S
sashbe

07.11.2013 um 09:24 Uhr

Wir sind ein NMetall verarbeitender Betrieb wegen Oberflächenbeschädigung untersagt uns das unsere GL einen Betriebsrat haben wir nicht

J
Jonnie

07.11.2013 um 12:52 Uhr

Er hat immer noch die Möglichkeit Handschuhe zu tragen.

P
polybär

07.11.2013 um 13:13 Uhr

@sashbe, da ihr keinen BR habt, der AG aber sein Recht auf entscheidung wahrnimmt und der Grund Plausibel ist , wird der An sich wohl beugen müssen. Er könnte noch klagen sollte aber im Vorfelde erfragen OB diese Vorschriften schon bei Einstellung Bestandteil waren. Bestimmte Befrufe erfordern nunmal Bestimmte einschnitte.... Und auf der Arbeit das gibnt es ja eh nichts was die "unteue" auch nur im Ansatz real macht.

A
alraune

07.11.2013 um 13:17 Uhr

Hallo Ring um den Hals hängen. So wird er getragen aber eben nicht an der Hand. alraune

E
Eragon

07.11.2013 um 13:24 Uhr

Schon mal daran gedacht, dass das was mit Fürsorgepflicht zu tun hat??? Wenn der AG Schmuck verbietet, könnte dies auch zur eigenen Sicherheit sein. Gerade in vielen Handwerksbetrieben kann ein Ehering schon mal den Finger kosten. Ich denke, dass selbst der BR (wenn ihr einen hättet) da nichts machen kann. Schließlich gehört ja auch zu seinen Pflichten bei Fragen zur Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen mitzubestimmen und das wäre ja mal ein Punkt dazu.

P
polybär

07.11.2013 um 15:50 Uhr

@Eragon, du machst es dir zu leicht.Führsorgepflicht würde auch heissen das der Ag sich einen Kopfmacht wie er mit solchen "Problemen" umgeht ohne mit Sanktionen zu Drohen.

S
schmitti

07.11.2013 um 17:36 Uhr

Den Ehering ablegen ist nicht selten zwingend erforderlich. So müssen zB im OP diese auch abgelegt werden.

Auch medizi. Personal welche im Bereich von Magnetfeldgeräten arbeiten müssen diese ablegen.

PS: Es gibt auch KEINEN Glauben der dieses hier verbieten würde!

S
snooker

07.11.2013 um 19:19 Uhr

Erschreckend wie br 's hier alles verallgemeinern. Schon mal was davon gehört das es erst eine gefahrdungsbeurteilung geben muss. Für diese muss nicht nur die Fachkraft für Arbeitssicherheit sondern auch der Betriebsrat hinzugezogen werden. Erst dann könnte der ag ein solches Verbot aussprechen. Ausnahme....es ist im av oder einer betriebsordung bereits fest geschrieben.

G
ganther

08.11.2013 um 00:56 Uhr

Snooker

Die GFB ist für ein solches Verbot nicht zwingende Voraussetzung. Das so zu g formulieren ist Qu.....

A
AlterHase

08.11.2013 um 03:07 Uhr

Ihr werft hier leider so einiges durcheinander. Mit der sich aus einem Arbeitsverhältnis ergebenden arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht hat das ganze relativ wenig zu tun. Sie jetzt als Grundlage zur Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften zu missbrauchen, geht dann doch einwenig zu weit.......

Nach § 5 ArbSchG hat ein AG grundsätzlich für jeden Arbeitsplatz (bei gleichartigen reicht einer) eine GFB durchzuführen. Streng genommen dürfte überhaupt keine Arbeitstätigkeit beginnen, bevor diese nicht durchgeführt wurde.

Denn hiervon abhängig sind die dann einzurichtenden Schutzeinrichtungen und Vorgaben.

Dass dieses, in nicht wenigen Fällen, nicht so gehandhabt wird, ist dann wieder eine andere Geschichte.

Darüber hinaus bestehen in vielen Bereichen zusätzliche technische Regeln, Bestimmungen und Verordnungen auf Grundlage des allg. Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die AG zu einem bestimmten Verhalten zwingen.

ArbSchV, OStrV, TRGS, GefStoffV, BioStoffV, ASR A2.1, BetrSichV, BGV A1 und DGUV2 um hier nur einige wichtige zu nennen.

Auch der § 618 BGB (Pflicht zu Schutzmaßnahmen) zwingt hier einen AG zu entsprechenden Handlungen.

Liegt ein externer Handlungszwang vor, so hat ein BR hier auch immer Pause. Lediglich die Art der Umsetzung kann unter Umständen eine Beteiligung begründen.

K
krätze

08.11.2013 um 18:59 Uhr

ey schmitti auch hier ?

S
Snooker

08.11.2013 um 22:47 Uhr

@ganther Und genau aus solchen pauschalen Aussagen wie von Dir, verhaspeln sich viel BR´s bei ihrem tun und handeln. Alter Hase hat den Einzigst richtigen weg auf gezeigt: leider kann ich es in der Woche nicht so genau weil ich da nur mein Handy habe. Ansonsten wäre auch ich ein wenig ausführlicher.

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