Erstellt am 07.11.2013 um 07:24 Uhr von Oblatixx
Mit Pflaster abkleben, so dass alles dicht ist.
Erstellt am 07.11.2013 um 07:25 Uhr von Hoppel
@ sashbe
Warum ist es denn verboten, Schmuck zu tragen?
Handelt es sich z.B. um eine Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelherstellung/-verarbeitung muss sich dieser Kollege entweder einen neuen Job suchen oder den Ring ablegen.
Erstellt am 07.11.2013 um 08:19 Uhr von kratzbuerste
Wieso verboten? Gibt es gesetzliche Vorschriften?
Oder gibt es eine BV?
Wenn zwei mal nein - dann trägt er den Ring weiter.
Erstellt am 07.11.2013 um 08:24 Uhr von sashbe
Wir sind ein NMetall verarbeitender Betrieb wegen Oberflächenbeschädigung untersagt uns das unsere GL einen Betriebsrat haben wir nicht
Erstellt am 07.11.2013 um 11:52 Uhr von Jonnie
Er hat immer noch die Möglichkeit Handschuhe zu tragen.
Erstellt am 07.11.2013 um 12:13 Uhr von polybär
@sashbe,
da ihr keinen BR habt, der AG aber sein Recht auf entscheidung wahrnimmt und der Grund Plausibel ist , wird der An sich wohl beugen müssen.
Er könnte noch klagen sollte aber im Vorfelde erfragen OB diese Vorschriften schon bei Einstellung Bestandteil waren.
Bestimmte Befrufe erfordern nunmal Bestimmte einschnitte.... Und auf der Arbeit das gibnt es ja eh nichts was die "unteue" auch nur im Ansatz real macht.
Erstellt am 07.11.2013 um 12:17 Uhr von alraune
Hallo
Ring um den Hals hängen. So wird er getragen aber eben nicht an der Hand.
alraune
Erstellt am 07.11.2013 um 12:24 Uhr von Eragon
Schon mal daran gedacht, dass das was mit Fürsorgepflicht zu tun hat???
Wenn der AG Schmuck verbietet, könnte dies auch zur eigenen Sicherheit sein. Gerade in vielen Handwerksbetrieben kann ein Ehering schon mal den Finger kosten. Ich denke, dass selbst der BR (wenn ihr einen hättet) da nichts machen kann. Schließlich gehört ja auch zu seinen Pflichten bei Fragen zur Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen mitzubestimmen und das wäre ja mal ein Punkt dazu.
Erstellt am 07.11.2013 um 14:50 Uhr von polybär
@Eragon,
du machst es dir zu leicht.Führsorgepflicht würde auch heissen das der Ag sich einen Kopfmacht wie er mit solchen "Problemen" umgeht ohne mit Sanktionen zu Drohen.
Erstellt am 07.11.2013 um 16:36 Uhr von schmitti
Den Ehering ablegen ist nicht selten zwingend erforderlich. So müssen zB im OP diese auch abgelegt werden.
Auch medizi. Personal welche im Bereich von Magnetfeldgeräten arbeiten müssen diese ablegen.
PS: Es gibt auch KEINEN Glauben der dieses hier verbieten würde!
Erstellt am 07.11.2013 um 18:19 Uhr von snooker
Erschreckend wie br 's hier alles verallgemeinern. Schon mal was davon gehört das es erst eine gefahrdungsbeurteilung geben muss. Für diese muss nicht nur die Fachkraft für Arbeitssicherheit sondern auch der Betriebsrat hinzugezogen werden. Erst dann könnte der ag ein solches Verbot aussprechen. Ausnahme....es ist im av oder einer betriebsordung bereits fest geschrieben.
Erstellt am 07.11.2013 um 23:56 Uhr von ganther
Snooker
Die GFB ist für ein solches Verbot nicht zwingende Voraussetzung. Das so zu g formulieren ist Qu.....
Erstellt am 08.11.2013 um 02:07 Uhr von AlterHase
Ihr werft hier leider so einiges durcheinander.
Mit der sich aus einem Arbeitsverhältnis ergebenden arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht hat das ganze relativ wenig zu tun.
Sie jetzt als Grundlage zur Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften zu missbrauchen, geht dann doch einwenig zu weit.......
Nach § 5 ArbSchG hat ein AG grundsätzlich für jeden Arbeitsplatz (bei gleichartigen reicht einer) eine GFB durchzuführen. Streng genommen dürfte überhaupt keine Arbeitstätigkeit beginnen, bevor diese nicht durchgeführt wurde.
Denn hiervon abhängig sind die dann einzurichtenden Schutzeinrichtungen und Vorgaben.
Dass dieses, in nicht wenigen Fällen, nicht so gehandhabt wird, ist dann wieder eine andere Geschichte.
Darüber hinaus bestehen in vielen Bereichen zusätzliche technische Regeln, Bestimmungen und Verordnungen auf Grundlage des allg. Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die AG zu einem bestimmten Verhalten zwingen.
ArbSchV, OStrV, TRGS, GefStoffV, BioStoffV, ASR A2.1, BetrSichV, BGV A1 und DGUV2 um hier nur einige wichtige zu nennen.
Auch der § 618 BGB (Pflicht zu Schutzmaßnahmen) zwingt hier einen AG zu entsprechenden Handlungen.
Liegt ein externer Handlungszwang vor, so hat ein BR hier auch immer Pause. Lediglich die Art der Umsetzung kann unter Umständen eine Beteiligung begründen.
Erstellt am 08.11.2013 um 17:59 Uhr von krätze
Erstellt am 08.11.2013 um 21:47 Uhr von Snooker
@ganther
Und genau aus solchen pauschalen Aussagen wie von Dir, verhaspeln sich viel BR´s bei ihrem tun und handeln. Alter Hase hat den Einzigst richtigen weg auf gezeigt: leider kann ich es in der Woche nicht so genau weil ich da nur mein Handy habe. Ansonsten wäre auch ich ein wenig ausführlicher.