Erstellt am 16.06.2010 um 12:20 Uhr von Ulrik
Hallo,
die Frage, die sich mir daraus stellt, ist folgende:
Aus welchem Grund ist das Tragen von Schmuck bei euch zukünftig verboten?
Wenn es aus Gründen der Arbeitssicherheit oder aufgrund von Hygienevorschriften so ist, dann wird auch der Ehering abzulegen sein.
Andernfalls, um z.B. Hinweise auf Vermögensverhältnisse o. ä. zu verschleiern, kann der Ehering anbehalten werden. Da gibt es meines Wissens nach Gerichtsurteile zu, die ich aber auf Anhieb nicht gefunden habe. Sry
Erstellt am 16.06.2010 um 12:26 Uhr von bubie
hallo holzwurm,
bei einer gefährdung des AN ist das tragen von schmuck am arbeitsplatz verboten - der AG darf geeignete maßnahmen zum gesundheitsschutz ergreifen
es gibt berufe, da darf / kann man auch eheringe nicht tragen, z.bsp. aus hygienischen gründen oder wenn verletzungsgefahr bestehen würde.
- die leute, die z.bsp. die kühe melken (ist ja nicht alles nur mit der maschine) dürfen ringe nicht tragen, weil das euter sehr empfindlich ist.
- viele handwerke dürfen ringe nicht tragen, weil die verletzungsgefahr zu groß ist (hängen bleiben und finger "abreißen" usw)
mfg
bubie
Erstellt am 17.06.2010 um 14:48 Uhr von plastikfrosch
sollte der AG aber keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevante Bestimmungen vorweisen können, würde ich hier mal die Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung im Betrieb heranziehen