Erstellt am 16.12.2020 um 22:20 Uhr von takus
Nö....... Warum sollte er?
Erstellt am 16.12.2020 um 22:58 Uhr von dersieni
Erstellt am 17.12.2020 um 07:11 Uhr von Matthias8282
Nein, die Maske soll nicht dich schützen sondern deine Mitarbeiter/innen. Somit ist es keine PSA.
Was steht den in eurer BV? Wir haben das so geregelt, dass sie nur so kurz wie nötig getragen werden soll und spätestens nach zwei Stunden für 10 Min. abgesetzt werden muss, also eine Pause gemacht werden muss.
Das "nein" will ich aber nicht in Stein meißeln, da mir die Umstände hier zu waage sind. Wenn ihr eine ffp3 Maske, 8 Stunden tragen müsstet, wäre das schon ein erschwerte Situation.
Erstellt am 17.12.2020 um 07:28 Uhr von Lost-in-Space
Verpflichtet ein AG seine Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so ist er verpflichtet, diesen zu bezahlen.
Rechtsgrundlage sind § 618 BGB und § 3 ArbSchG.
Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, ist eine solche Anordnung mit ihm in einer BV im Sinne des § 88 Ziff.1 BetrVG zu regeln.
Hier könnte auch eine Erschwerniszulage verhandelt werden, eine anderweitige Verpflichtung des AG zur Zahlung sehe ich nicht. Es sei denn es handelt sich um Atemschutzmasken (Alltagsmasken fallen nicht darunter). Hier wurden schon im Rahmen von Tarifverträgen Zulagen gewährt.
Erstellt am 17.12.2020 um 08:18 Uhr von Thomas63
Wir haben seit Oktober einer generellen Maskenpflicht zugestimmt (normale Masken) auch wenn der Abstand (1,5 M) eingehalten wird. Dies wird alle 2 Monate von uns anhand des Infektionsgeschehens überprüft. Unser Arbeitgeber stellt den Mitarbeitern genügend Masken zur Verfügung auch den Produktionsmitarbeitern die evtl. 3-4 am Tag brauchen. Dies ist verpflichtend wenn Er das Tragen verlangt.
Erst wenn es notwendig sein sollte die FFP2 Masken zu tragen wird es Zusatzpausen usw. geben da dies Gesetzlich auch vorgeschrieben ist.
Erstellt am 17.12.2020 um 08:37 Uhr von Matthias8282
Es ist absolut Situationsabhängig und lässt sich nicht pauschal sagen.
Bei uns in der Verwaltung ist so viel Platz (durch Homeoffice), dass jeder der noch hier ist ein eigenes Büro hat. In der Produktion hat jeder Mitarbeiter/inn, mindestens 10 Meter Platz bis zum nächsten MA. Das heißt, es muss nur eine Maske getragen werden, wenn man mal untereinander reden muss oder durch andere Abteilungen läuft. Daher sehen wir bei uns keine Erschwernis.
Erstellt am 17.12.2020 um 08:48 Uhr von seehas
@Thomas63: In welchem Gesetz steht es, dass Zusatzpausen gemacht werden müssen beim Tragen von FFP2 Masken? Ich kenne nur die Empfehlungen der BGW, dort wird empfohlen nach 75 Minuten mit einer Maske diese für 30 Minuten abzusetzen. In dieser Zeit können alle Tätigkeiten verrichtet werden, für die keine Maske getragen werden muss.
Erstellt am 17.12.2020 um 12:32 Uhr von Thomas63
@von seehas: Ja, Du hast recht es muss Zeiten geben wo man Sie "nur" abnimmt. Die Aussage war darauf bezogen wenn es eine generelle Tragepflicht für Masken gibt.
Erstellt am 17.12.2020 um 14:14 Uhr von seehas
@thomas63: und auch dann ist es eine Empfehlung, kein Gesetz. Allerdings ist eine Empfehlung der BG schon etwas, das eine gute Grundlage für Verhandlungen ist.