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Maske tragen

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dersieni
Dez 2020 bearbeitet

Moin Zusammen,

muss der Unternehmer für das tragen der " Corona Maske" eine Erschwerniszulage zahlen?

Danke für eure Antworten

60109

Community-Antworten (9)

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takus

16.12.2020 um 23:20 Uhr

Nö....... Warum sollte er?

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dersieni

16.12.2020 um 23:58 Uhr

das frage ich ja

M
Matthias8282

17.12.2020 um 08:11 Uhr

Nein, die Maske soll nicht dich schützen sondern deine Mitarbeiter/innen. Somit ist es keine PSA. Was steht den in eurer BV? Wir haben das so geregelt, dass sie nur so kurz wie nötig getragen werden soll und spätestens nach zwei Stunden für 10 Min. abgesetzt werden muss, also eine Pause gemacht werden muss.

Das "nein" will ich aber nicht in Stein meißeln, da mir die Umstände hier zu waage sind. Wenn ihr eine ffp3 Maske, 8 Stunden tragen müsstet, wäre das schon ein erschwerte Situation.

L
Lost-in-Space

17.12.2020 um 08:28 Uhr

Verpflichtet ein AG seine Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so ist er verpflichtet, diesen zu bezahlen. Rechtsgrundlage sind § 618 BGB und § 3 ArbSchG.

Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, ist eine solche Anordnung mit ihm in einer BV im Sinne des § 88 Ziff.1 BetrVG zu regeln. Hier könnte auch eine Erschwerniszulage verhandelt werden, eine anderweitige Verpflichtung des AG zur Zahlung sehe ich nicht. Es sei denn es handelt sich um Atemschutzmasken (Alltagsmasken fallen nicht darunter). Hier wurden schon im Rahmen von Tarifverträgen Zulagen gewährt.

T
Thomas63

17.12.2020 um 09:18 Uhr

Wir haben seit Oktober einer generellen Maskenpflicht zugestimmt (normale Masken) auch wenn der Abstand (1,5 M) eingehalten wird. Dies wird alle 2 Monate von uns anhand des Infektionsgeschehens überprüft. Unser Arbeitgeber stellt den Mitarbeitern genügend Masken zur Verfügung auch den Produktionsmitarbeitern die evtl. 3-4 am Tag brauchen. Dies ist verpflichtend wenn Er das Tragen verlangt. Erst wenn es notwendig sein sollte die FFP2 Masken zu tragen wird es Zusatzpausen usw. geben da dies Gesetzlich auch vorgeschrieben ist.

M
Matthias8282

17.12.2020 um 09:37 Uhr

Es ist absolut Situationsabhängig und lässt sich nicht pauschal sagen.

Bei uns in der Verwaltung ist so viel Platz (durch Homeoffice), dass jeder der noch hier ist ein eigenes Büro hat. In der Produktion hat jeder Mitarbeiter/inn, mindestens 10 Meter Platz bis zum nächsten MA. Das heißt, es muss nur eine Maske getragen werden, wenn man mal untereinander reden muss oder durch andere Abteilungen läuft. Daher sehen wir bei uns keine Erschwernis.

S
seehas

17.12.2020 um 09:48 Uhr

@Thomas63: In welchem Gesetz steht es, dass Zusatzpausen gemacht werden müssen beim Tragen von FFP2 Masken? Ich kenne nur die Empfehlungen der BGW, dort wird empfohlen nach 75 Minuten mit einer Maske diese für 30 Minuten abzusetzen. In dieser Zeit können alle Tätigkeiten verrichtet werden, für die keine Maske getragen werden muss.

T
Thomas63

17.12.2020 um 13:32 Uhr

@von seehas: Ja, Du hast recht es muss Zeiten geben wo man Sie "nur" abnimmt. Die Aussage war darauf bezogen wenn es eine generelle Tragepflicht für Masken gibt.

S
seehas

17.12.2020 um 15:14 Uhr

@thomas63: und auch dann ist es eine Empfehlung, kein Gesetz. Allerdings ist eine Empfehlung der BG schon etwas, das eine gute Grundlage für Verhandlungen ist.

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