Wir müssen gemäß Landesverordnung FFP 2 Masken tragen.

Zusätzlich hat uns der AG mitgeteilt das wir keine Bärte mehr auf Arbeit tragen dürfen, da durch die Bärte die Schutzwirkung der FFP 2 Make nicht mehr gegeben ist bzw. eingeschränkt wird.

Darf der Arbeitgeber auf dieser Grundlage in die Persönlichkeitsrechte eingreifen?