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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schutzbrillen tragen auch am Schreibtisch!

L
lkjmn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde....ich brauche Euren Rat!

Wir sind ein Kunststoff verarbeitender Betrieb und nun sind wir an eine amerikanische Firma verkauft worden-soweit so gut! Der neue Chef will nun das wir ab sofort 8 Stunden am Tag Schutzbrillen während der Arbeit tragen! Meine Frage dazu: Ist das nicht mitbestimmungspflichtig? Können wir uns dagegen wehren, weil 95% der Zeit ist es sinnlos eine Brille zu tragen! Wie könnten wir dagegen argumentieren????

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Community-Antworten (1)

K
Kurzarbeiter

07.05.2011 um 14:39 Uhr

Es kommt hier auf die Tätigkeit an. Der AN der nur am Computer Schreibarbeit macht muss es natürlich nicht. Da kann es der AG nicht umsetzen. Wenn es auch Sicherheitsgründen lt. den BG-Regeln z.B. sein muss kann der AG es verlangen und dann besteht auch keine MB. Denn der AG ist dann sogar dazu verpflichtet dieses umzusetzen ggf. auch mit Hilfe von arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung und gar Kündiung. Dieses auch, wenn der AN oder BR es ggf. anders sehen.

Dann ist nur der Sicherheitsbeauftrage vom AG einzubinden. Wenn z.B. ein AN mit Schleifgeräten arbeitet und denk im Augenblick habe ich keine Werkstoffe welche etwas verlieren könnten muss er trotzdem die Schutbrille tragen. Auch ggf. wenn nur der Nahcbar solche Gräte verwendet, denn auch dann könnten ja von dort Dinge spühen.

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