Hallo, ich bin BR-Vorsitzende eines ziemlich neu gegründeten Betriebsrates mit wenig Erfahrung. Am Wochenende hat sich ein BR-Mitglied über bestimmte Vorgehensweißen unseres Arbeitgebers während seiner Krankheitszeit offiziell beschwert. Ich habe diese Beschwerde bereits schriftlich protokolliert.

Punkt 1 der Beschwerde: Der AN arbeitet 40h/ Woche Arbeit auf Abruf. Während seiner Krankheitszeit erhielt er am18.10.2013 ohne Ankündigung schriftlich eine Änderung seiner Abrufarbeit auf 35h /Woche aufgrund innerbetrieblicher Aufgabenverlagerung rückwirkend zum 01.10.2013. Frage: Kann man dies rückwirkend verändern? Wo finde ich gestzliche Grundlagen?

Punkt 2: Die Einrichtungsleitung bat den MA, ihr persönlich über seinen weiteren Krankheitsverlauf Bescheid zu geben (auf ihrem Diensthandy). Es stand die Frage aus, ob er sich einer OP unterziehen muss. Der MA rief nach seinem Arztbesuch, sobald er wusste, dass die OP durchgeführt wird, auf dem Mobiltelefon an, erreichte niemanden und wandte sich deshalb telefonisch an die stellvertretende Hausleitung und gab es ihr weiter. Daraufhin bekam er eine Woche später eine schriftliche Ermahnung.

Punkt 3: Zu der schriftlichen Ermahnung kam gleichzeitig eine Abmahnung, wegen nicht zeitgerechten Einreichens der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der MA bekam laut seinen Aussagen die Aufenthaltsbescheinigung vom Krankenhaus erst beim Verlassen (ein KH stellt zudem keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus) und ging am nächsten Tag direkt zum Hausarzt um sich die Bescheinigung rückwirkend geben zu lassen.

Da ich sehr unsicher, zwecks des weiteren Handelns des BR bin, brauche ich bitte rechtliche Grundlagen gegen diese Vorgehensweisen. Ich werde eine außerordentliche Sitzung für heute einberufen. Es wäre schön wenn mir jemand weiterhilft!!!!