Erstellt am 11.11.2019 um 10:21 Uhr von BRHamburg
Also die Gewerkschaft hat hier überhaupt nichts zu suchen. Ich würde versuchen das Problem direkt mit dem BR Gremium zulösen.
Erstellt am 11.11.2019 um 16:53 Uhr von seehas
Bei Beschwerden über ein BR Mitglied ist zunächst der BR Ansprechpartner, sofern die Beschwerde die Tätigkeit als BR zum Thema hat. Weder die Gewerkschaft noch der Arbeitgeber hat hier etwas verloren.
Wenn es eine Beschwerde über einen Mitarbeiter ist, der zufällig auch noch BR Mitglied ist, dann ist der in eurem Betrieb dafür vorgesehene Weg (z.B. Vorgesetzte) zu wählen.
Erstellt am 11.11.2019 um 17:33 Uhr von Pjöööng
Zitat (seehas):
"Bei Beschwerden über ein BR Mitglied ist zunächst der BR Ansprechpartner, sofern die Beschwerde die Tätigkeit als BR zum Thema hat."
Hmmm... Was könnte denn eine zulässige Beschwerde über die BR-Tätigkeit eines BRM sein und wie könnte der BR hier für Abhilfe sorgen?
Erstellt am 12.11.2019 um 08:04 Uhr von seehas
@ Pjöööng: Verletzung der Neutralität / Parteinahme, Erzielung von persönlichen Vorteilen durch Insiderwissen und Ausnutzen von Beziehungen, Weitergabe von vertraulichen Informationen...….
Der BR als solcher kann die Beschwerde beraten und auf das BR Mitglied einwirken.
Erstellt am 12.11.2019 um 08:19 Uhr von takkus
Das könnten wohl eher Themen für ein Amtsenthebungsverfahren als für eine Beschwerde über ein BRM sein.
Erstellt am 12.11.2019 um 09:38 Uhr von Pjöööng
"Verletzung der Neutralität / Parteinahme, Erzielung von persönlichen Vorteilen durch Insiderwissen und Ausnutzen von Beziehungen, Weitergabe von vertraulichen Informationen"
Sorry, das ist Rumgeheule, aber keines falls ein Beschwerdegrund! Iniweweit sollte denn hier ein Beschwerdeführer beschwert sein?
"Verletzung der Neutralität" - Warum sollte ein BRM denn überhaupt neutral sein müssen?
"Parteinahme" - Dazu ist ein BRM sogar häufig verpflichtet!
"Erzielung von persönlichen Vorteilen durch Insiderwissen" - Ist meistens nur für diejenigen ein Heulgrund die über dieses "Insiderwissen" nicht verfügen., meistens auch deshalb weil sie sich nie dafür interessiert haben.
"Ausnutzen von Beziehungen" - dito
"Weitergabe von vertraulichen Informationen" - Das könnte ein Grund für ein Amtsenthebungsverfahren sein, also für das Arbeitsgericht. Allerdings wundert sich dann so mancher was alles nicht vertraulich ist...
"Der BR als solcher kann die Beschwerde beraten und auf das BR Mitglied einwirken."
1. Dies sind in der Regel alles keine Beschwerdegründe nach dem BetrVG.
2. Wenn der BR die Beschwerde als berechtigt erachtet, dann MUSS er auf den Arbeitgeber zugehen.
Erstellt am 12.11.2019 um 11:33 Uhr von Dummerhund
Subjektiv ist das hier genannte alles erst mal ein Grund für jemanden der sich gar nicht auskennt (deshalb stellt er ja hier die Frage) sich eine Beschwerdestelle zu suchen.
Ich würde auch sagen das hier erst einmal die erste Anlaufstelle der BR als Ganzes ist.
Hier kennt man Grund und Inhalt der Beschwerde nicht, deshalb kann man nur spekulieren. Aber das Recht der Beschwerde hat ein AN in jedem Fall erst einmal, und das sollte er auch war nehmen. Denn selbst wenn ein Gremium dann die Beschwerde als nicht weiter verfolgen sollte, ist die Angelegenheit erst einmal dokumentiert; für den Fall das in Zukunft noch mal was ist.