Hallo, in die Runde !
Ein Kollege hat sich beim BR über das Verhalten des BL beschwert. Es ging um die Sache herunterladen von Privat Mails ...
Folgende Fragen: Muss die Beschwerde schriftlich erfolgen ?
2. Wir (der BR) möchten einen Anwalt hinzuziehen. Beschluss fassen, ist klar. Müssen wir die GF informieren ? Müssen wir uns einen Kostenvoranschlag vom RA geben lassen und diesen der GF vorlegen ?
Danke für die Antworten