Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zum Tarifvertrag.

Unser Tarifvertrag aus dem Wachgewerbe (Niedersachsen) wurde 2010 gekündigt und es gibt noch kein neuen.
Meine Frage:
Alle die danach neu in unsere Firma anfangen, haben kein Recht sich auf den Tarifvertrag zu berufen obwohl der noch solange gültig ist bis der neue in Kraft tritt. Wie z.B. Urlaubsansprüche oder Zuschläge. Ist das Rechtens??

Auch werden bei den "Neuen" Zeitverträge abgeschlossen die über drei Jahre (3 mal für ein Jahr)gehen. Das ist doch nicht möglich oder?

MfG Torbie