Erstellt am 01.03.2008 um 18:02 Uhr von wölfchen
. . . das kommt ganz darauf an, was in dem Tarifvertrag steht . . .
Erstellt am 01.03.2008 um 20:01 Uhr von paula
Es gibt in Tarifverträgen häufig so etwas wie Berufsgruppenjahre. Oder es gibt Altergruppengruppen (nach AGG sind diese Tarifregelungen aber wohl inzwischen nicht mehr zulässig und damit unwirksam. Über die Rechtsfolge - Anpassung nach oben - wird man in den nächsten Jahren wohl noch herrliche rechtsstreitigkeiten sehen können). Einen echten "Bewährungsaufstieg in eine andere TG wird man inzwischen wohl kaum noch finden.
Erstellt am 01.03.2008 um 20:09 Uhr von Kölner
@paula
Meine Erfahrungen seit rund 2 Jahren:
Altersgruppen werden in Erfahrungsstufen umgewidmet! Da sehe ich aber auch keine Probleme...Du etwa?
Erstellt am 01.03.2008 um 22:13 Uhr von paula
Nein das ist sicher zulässig, da hier ja nicht das Alter als Differenzierungsmerkmal genutzt wird. Bei einigen Tarifverhandlungen wird dies tatsächlich noch so gemacht aber nicht in allen Bereichen. Prof. Thüsing tourt mit dem Thema zur Zeit durch Deutschland und er zeigt auch gut auf was passiert. Die Gerichte werden hier wohl wirklich den Weg der "Anpassung nach oben" gehen, was für einige MA interessante Perspektiven öffnet