Erstellt am 23.05.2012 um 00:28 Uhr von DrUmnadrochit
Nur falls der Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag abgeschlossen hat und die Mitgliedschaft nicht ohne Tarifbindung ist (und der TV nicht allgemeinverbindlich ist).
Erstellt am 23.05.2012 um 12:07 Uhr von Aidan
... oder die Tarifverträge im Arbeitsvertrag als geltend in Bezug genommen werden, was der Regelfall ist.
Es wäre unklug seitens des Arbeitgebers den Mitarbeitern, die in der Gewerkschaft sind, wegen Tarif mehr Geld zu geben als den Nicht-Gewerkschaftlern. Damit wäre der Anreiz zur Mitgliedschaft zu groß. Deswegen sind die Arbeitgeber an diesem Punkt im Regelfall sehr "großzügig" und erklären die Maßgeblichkeit der Tarife lieber freiwillig. Mangels Gewerkschaftsmitglieder senkt sich dann nämlich das Streikpotential enorm ...
Erstellt am 23.05.2012 um 12:40 Uhr von Kulum
Naja, diese "Großzügigkeit" findet bei Tarifflucht ihr jähes Ende.
Wenn in eurem Hause ein Tarifvertrag gilt und du Mitglied der Gewerkschaft bist muss sich dein AG daran halten.