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Tarifvertrag

A
AnkeF
Jul 2019 bearbeitet

Hallo, mein AG bezahlt seit 2014 nach Tarif. Der Tarif bezieht sich auf eine 38,5 Std./Woche. Wir haben allerdings eine 39 Std./Woche. Das bedeutet ich habe pro Woche eine halbe Std. ohne Bezahlung gearbeitet. Wie lange rückwirkend kann ich eine Nachzahlung verlangen und wie sollte ich vorgehen um diese durchzusetzen?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

11.07.2019 um 14:45 Uhr

Was bedeutet "zahlt nach Tarif" konkret?

Unterliegt Ihr der Tarifbindung? Habt Ihr einen Anerkennungstarifvertrag? Handelt es sich um eine Gesamtzusage des Arbeitgebers?

M
Moreno

11.07.2019 um 14:46 Uhr

Vielleicht drei Jahre vielleicht 6 Monate vielleicht gar nicht. :-)

T
takkus

11.07.2019 um 15:04 Uhr

Frag mal deinen Betriebsrat oder deine Gewerkschaft.

E
Erbsenzähler

11.07.2019 um 15:32 Uhr

Was steht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Es können sogar nur drei Monate sein.

Bekommt ihr nur Tariflohn oder gelten alle tariflichen Normen? Gibt es im Tarifvertrag vielleicht eine Öffnungsklausel? Der AG und der BR können hier abweichende Regelungen zur betrieblichen Arbeitszeit festlegen.

Oder gibt es ganz andere Regelungen: Wir arbeiten auch pro Woche eine Stunde mehr und haben dadurch die Brückentage frei.

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