Erstellt am 28.09.2013 um 19:23 Uhr von Kölner
Ja, darf er. Das ist ja auch keine BR-Sitzung...
Kann sich die Gewerkschaft nicht bewegen?
Erstellt am 28.09.2013 um 19:32 Uhr von alternative
hallo Kölner
bei uns Bewegt sich die Gew und deren BR auch nie! Deshalb möchte ich ja die Alternative Gründen
Erstellt am 28.09.2013 um 20:01 Uhr von Charlys
....... mit dem erweiterten BR??? Es gibt nur einen BR. Wenn ihr daran denkt EBRM hier mit einzubeziehen ohne dassces sich um Nachrücken wegen Verhinderung eines BRM handelt, vergesst es sofort. Das wärevein klarer Verstoß gegen das BetrVG. Wenn ihr euch alle, also BRM und EBRM mit der Gewerkschaft treffen wollt, dann in der Freizeit oder im Rahmen einer Schulung.
Erstellt am 30.09.2013 um 14:22 Uhr von xumuimhxer
Erweitert? s.o.
Prinzipiell könnt Ihr Eure Sitzung auch auf Hawaii abhalten und der AG kann nichts dagegen unternehmen. ABER: Er muss Euch weder für die Anreise freistellen, noch diese bezahlen. (Und in diesem Extrembeispiel dürfte er das noch nicht einmal...)
Eventuell könnte man aus dem 119er konstruieren, dass er Euch die Möglichkeit geben muss, für die Anreise freizunehmen. Aber da hätte ich auch schon Bauchschmerzen.