Erstellt am 08.01.2018 um 13:19 Uhr von celestro
Da die Sitzungen nicht öffentlich sind, würde ich sagen, JA !
Erstellt am 09.01.2018 um 09:37 Uhr von bürgermeister
Ich würde sagen das es darauf ankommt wen ihr einladet. Ist es ein Anwalt sollte meiner Meinung nach ein Beschluss gefasst werden. Ist es der der AG oder ein anderer aus der Firma sollte es reichen wenn ihr als Gremium euch alle einig das besagte Personen zur Sitzung eingeladen werden.
Erstellt am 09.01.2018 um 10:17 Uhr von celestro
"https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/beschluesse-des-betriebsrats.html"
Daraus ein Zitat: "Der Beschluss ist die allein zulässige Form der Willensbildung des Betriebsrats."