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Betriebsratssitzung

K
KurtiGaus
Jan 2018 bearbeitet

Wenn zu einer Betriebsratssitzung Gäste (keine Gewerkschaft) geladen werden sollen -ist dann eine Beschlussfassung für die Einladung der Gäste zwingend erforderlich?

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Community-Antworten (4)

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celestro

08.01.2018 um 14:19 Uhr

Da die Sitzungen nicht öffentlich sind, würde ich sagen, JA !

B
bürgermeister

09.01.2018 um 10:37 Uhr

Ich würde sagen das es darauf ankommt wen ihr einladet. Ist es ein Anwalt sollte meiner Meinung nach ein Beschluss gefasst werden. Ist es der der AG oder ein anderer aus der Firma sollte es reichen wenn ihr als Gremium euch alle einig das besagte Personen zur Sitzung eingeladen werden.

C
celestro

09.01.2018 um 11:17 Uhr

"https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/beschluesse-des-betriebsrats.html"

Daraus ein Zitat: "Der Beschluss ist die allein zulässige Form der Willensbildung des Betriebsrats."

K
KurtiGaus

09.01.2018 um 11:50 Uhr

Danke für die bisherigen Antworten. Es handelt sich um keinen Anwalt / Sachverständigen / Beschäftigten.

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