Erstellt am 13.06.2010 um 22:42 Uhr von salatblättchen
Hallo,
solange das BR Mitglied da ist gehört es zu seinen Pflichten zur Sitzung zu gehen. Kommt er nicht, darf auch kein Nachrücker eingeladen werden. Beschlüsse sind meines Erachtens ungültig, da ein "falsches" BR-Mitglied anwesend war. Wo kein Kläger da auch kein Richter - aber faktisch nicht ok......
Erstellt am 13.06.2010 um 23:00 Uhr von rainerw
Kann salatblättchen in seiner Meinung nur unterstützen.
Erstellt am 14.06.2010 um 09:37 Uhr von Ulrik
Hi,
ich sehe es genauso. Die Teilnahme an den Sitzungen des BR ist für ein Mitglied Pflicht, und keine Freizeitbeschäftigung.
Ob die Beschlüsse jetzt ungültig sind, möchte ich nicht ganz so krass sehen. Ich schätze sie als schwebend unwirksam ein, bis das "richtige" BR-Mitglied" seine Stimme abgegeben hat. Ob diese Stimme Einfluss hat, mußt Du wissen.
Aber wie salatblättchen schon sagt, wo kein Kläger...
Erstellt am 14.06.2010 um 15:17 Uhr von DonJohnson
*Ich schätze sie als schwebend unwirksam ein, bis das "richtige" BR-Mitglied" seine Stimme abgegeben hat. *
Die gefaßten Beschlüsse sind ungültig - da gibt es nichts zu beschönen...
*Aber wie salatblättchen schon sagt, wo kein Kläger...*
Das kann ich nciht nachvollziehen - und je nach Art des Beschlusses könnte sehr leicht ein "Kläger" auf der Matte stehen.
Wir erwarten immer, dass sich der AG an Gesetze und Verordungen hält, warum erwarten wir das nciht auch von unserer Arbeit?