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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratssitzung

K
koora
Jan 2018 bearbeitet

hi...ein br hat gesagt er wäre an der sitzung nicht direkt dabei..wäre aber sofort greifbar.vom brv wurde aufgrund dessen ersatzmitglied geladen.korrekt? es wurden mehrere beschlüsse gefasst...sind die gültig

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Community-Antworten (4)

S
salatblättchen

14.06.2010 um 00:42 Uhr

Hallo,

solange das BR Mitglied da ist gehört es zu seinen Pflichten zur Sitzung zu gehen. Kommt er nicht, darf auch kein Nachrücker eingeladen werden. Beschlüsse sind meines Erachtens ungültig, da ein "falsches" BR-Mitglied anwesend war. Wo kein Kläger da auch kein Richter - aber faktisch nicht ok......

R
rainerw

14.06.2010 um 01:00 Uhr

Kann salatblättchen in seiner Meinung nur unterstützen.

U
Ulrik

14.06.2010 um 11:37 Uhr

Hi, ich sehe es genauso. Die Teilnahme an den Sitzungen des BR ist für ein Mitglied Pflicht, und keine Freizeitbeschäftigung. Ob die Beschlüsse jetzt ungültig sind, möchte ich nicht ganz so krass sehen. Ich schätze sie als schwebend unwirksam ein, bis das "richtige" BR-Mitglied" seine Stimme abgegeben hat. Ob diese Stimme Einfluss hat, mußt Du wissen. Aber wie salatblättchen schon sagt, wo kein Kläger...

D
DonJohnson

14.06.2010 um 17:17 Uhr

*Ich schätze sie als schwebend unwirksam ein, bis das "richtige" BR-Mitglied" seine Stimme abgegeben hat. *

Die gefaßten Beschlüsse sind ungültig - da gibt es nichts zu beschönen...

Aber wie salatblättchen schon sagt, wo kein Kläger...

Das kann ich nciht nachvollziehen - und je nach Art des Beschlusses könnte sehr leicht ein "Kläger" auf der Matte stehen. Wir erwarten immer, dass sich der AG an Gesetze und Verordungen hält, warum erwarten wir das nciht auch von unserer Arbeit?

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