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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratssitzung

M
Moore
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Wissende,

darf ein ordentliches BR-Mitglied zu einer ordentlichen BR-Sitzung eingeladen werden, obwohl dieses BR-Mitglied arbeitsunfähig erkrankt im Betrieb nicht anwesend ist und ein "Nachrücker" im Betrieb arbeitsfähig zur Verfügung steht.

1.10401

Community-Antworten (1)

P
pfeilenbogen

21.08.2010 um 18:55 Uhr

Ja!

Es kann sich ausdrücklich als NICHT VERHINDERT erklären. Es muss dann nur aufpassen, dass durch die Teilnahme nicht die Gesundung negativ beeinflusst wird. Denn ein AN in AU, dass ist ja auch ein BRM, darf nichts unternehmen was die Gesundung gefährdet.

Weiter erhält er dann für die Teilnahme an der Sitzung weder Fahrkostenerstattung noch Freizeitausgleich. Also § 37 greift hier NICHT.

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