Betriebsratssitzung
Liebe Wissende,
darf ein ordentliches BR-Mitglied zu einer ordentlichen BR-Sitzung eingeladen werden, obwohl dieses BR-Mitglied arbeitsunfähig erkrankt im Betrieb nicht anwesend ist und ein "Nachrücker" im Betrieb arbeitsfähig zur Verfügung steht.
Community-Antworten (1)
21.08.2010 um 18:55 Uhr
Ja!
Es kann sich ausdrücklich als NICHT VERHINDERT erklären. Es muss dann nur aufpassen, dass durch die Teilnahme nicht die Gesundung negativ beeinflusst wird. Denn ein AN in AU, dass ist ja auch ein BRM, darf nichts unternehmen was die Gesundung gefährdet.
Weiter erhält er dann für die Teilnahme an der Sitzung weder Fahrkostenerstattung noch Freizeitausgleich. Also § 37 greift hier NICHT.
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