Unsere Chefin ist der Meinung, dass die Fahrt von der Arbeitsstätte Karlsruhe zur Arbeitsstätte in Heidelberg , wo die Betriebsratsitzung stattfindet, nicht zur Arbeitszeit zählt, die Arbeitszeit erst mit Beginn der Betriebsratsitzung in Heidelberg beginnt. Sie demnach keinen Freizeitausgleich oder sonstigen Ausgleich für die Zeit (längere Fahrt) zur Betriebsratsitzung akzeptiert. Ist das richtig? Gibt es hierfür einen Gesetzestext?