Hallo, ich bin Mitglied des Betriebsrats in einem Busunternehmen mit ca. 120 Mitarbeitern. Seit längerer Zeit spreche ich an, daß die Betriebsratssitzungen während der Arbeitszeit zu erfolgen haben. Leider ist es Monat für Monat det Fall, daß die Sitzungen nach der Arbeit d.h. Beginn 17.00 Uhr bis ca 22.00 Uhr oder noch länger gehen. Wer kann mir zu folgenden Problemen die entsprechende Gesetzeslage an die Hand geben:

1. Betriebsratssitzung während der Arbeitszeit
2. Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz max. 10 Stunden. Gilt dies nicht für Betriebsratsarbeit ( 8 Std. Fahrdienst und anschließend 5 Std. Betriebsratssitzung)
3. Einhaltung der Ruhezeit
(Betriebsratssitzung bis 22.00 Uhr und Dienstbeginn am folgenden Tag um 5.45 Uhr)

Der Arbeitgeber und der BRV sowie sein Stellvertreter sind der Meinung, daß es nicht möglich ist die Sitzungen während der Arbeitszeit abzuhalten.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung