Erstellt am 10.10.2013 um 08:16 Uhr von rolfo
Betriebsratsarbeit hat erst mal grundsätzlich während der Arbeitszeit stattzufinden und geht vor normaler Arbeit.
Zu 2. Da hast du recht, für BR Arbeit gelten die Vorschriften des ArbZG nicht, da BR-Arbeit Ehrenamt ist.
zu 3. Einhaltung der Ruhezeit nach FPersVO ist gegeben ( siehe 2.)
Es ist das Problem des Arbeitgebers für eure regelmäßigen Sitzungen anderweitig Personal bereitzustellen.
Ihr seid doch auch in der Dienstplangestaltung mit im Boot, regelt das doch schon vorab im Dienstplan.
Erstellt am 10.10.2013 um 09:10 Uhr von mulle
rolfo, danke erst mal für deine schnelle Antwort. Kannst du mir eventuell noch die entsprechenden Gesetze (Paragraphen) nennen
Erstellt am 10.10.2013 um 09:31 Uhr von gironimo
Schau doch mal in den § 37 BetrVG. Es scheint ja so zu sein, dass auch der AG eine Sitzung außerhalb der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen für notwendig hält. Also muss ein Zeitausgleich erfolgen.
Wie dieser am Besten zu regeln ist, können jedenfalls nicht allein der BRV und der AG festlegen. Hier wäre eine Einigung mit dem BR notwendig.
Aber in der Tat, da es sich nicht um Arbeit handelt sondern ein Ehrenamt ist, gilt für die BR-Aktivitäten nicht das Arbeitszeitgesetz (laufende Rechtsprechung)
Erstellt am 10.10.2013 um 11:21 Uhr von Charlys
Hier ist der BRV in der Pflicht. Er sollte/müsste die Sitzungen in die Arbeitszeit legen und dann ist es die Pflicht des AG dieses zu ermöglichen. Also ggf Ersatzfahrer hier einzuplanen.
Sollte der BRV und der Stellvertreter hier nicht so handeln, solltet ihr euch überlegen hier diese durch andere welche das BetrVG umsetzen zu ersetzen. Also die bisherigen abzuwählen.
Der AG kann hier auch nicht auf Notfälle verweisen, dass die Sietzungen außerhalb liegen müssten. Dieses könnte er nur im Einzelfall, wenn plötzlich unerwartet hohe Fahrerausfälle durch Krankenstände erfolgen würden. Sonst muss er planen.
Weiter steht dir der Freizeitausgleich für die Mandatsarbeit aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit zu.
Ggf solltet/müsst ihr einen Anwalt einbinden.