Erstellt am 24.09.2013 um 15:28 Uhr von Rapper
Anders gefragt, was passiert eventuell, wenn er diese Arbeit verweigert?
Hat er sich diese Frage schon mal gestellt?
Bei uns fahren die Kollegen, die an der Linie (Operatoren bzw. auch Maschinenbediener) arbeiten, auch mit der Kehrmaschine umher und machen sauber bzw. gehen mit Besen und Schaufel säubern.
Wo ist jetzt das Problem????
Erstellt am 24.09.2013 um 15:33 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an. Die Tätigkeiten müssen schon mit denen im Arbeitsvertrag definierten Tätigkeiten im Einklang stehen (vergleichbar, zumutbar usw.).
Je nach Umfang der anderen Tätigkeiten kann sich auch eine Versetzung ergeben, die natürlich auch vom BR entsprechend zu behandeln ist.
Da müsst Ihr schon genauer hinschauen, was tatsächlich bei dem Kollegen abgeht (Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung lesen) Auch solltet Ihr die Hintergründe hinterfragen, warum der AG diese Arbeit anweisen will.
Erstellt am 24.09.2013 um 15:39 Uhr von Charlys
Grundsätzlich muss der AN immer erst einmal Anweisungen folgen, sofern sie nicht gegen Gesetze verstoßen oder die Gesundheit gefährden. Der AN kann dann ggf mit Hilfe des BR oder der Gerichte dagegen angehen. ........ http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Weisungsrecht.html