W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsanweisung

N
Nordisca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein mittelständiges Unternehmen mit 110 MA.In unserer Abt. Produktion 35 MA , soll nun ein Kollege der als Maschinenbediener arbeitet ( 06-14 Uhr) in seiner Arbeitszeit andere Arbeiten verrichten , er soll Parkplatz reinigen. Ist das noch Direktionsrecht des AG ? Muß der Kollege dieser Anweisung folgen ?

1.35203

Community-Antworten (3)

R
Rapper

24.09.2013 um 17:28 Uhr

Anders gefragt, was passiert eventuell, wenn er diese Arbeit verweigert? Hat er sich diese Frage schon mal gestellt?

Bei uns fahren die Kollegen, die an der Linie (Operatoren bzw. auch Maschinenbediener) arbeiten, auch mit der Kehrmaschine umher und machen sauber bzw. gehen mit Besen und Schaufel säubern.

Wo ist jetzt das Problem????

G
gironimo

24.09.2013 um 17:33 Uhr

Es kommt darauf an. Die Tätigkeiten müssen schon mit denen im Arbeitsvertrag definierten Tätigkeiten im Einklang stehen (vergleichbar, zumutbar usw.).

Je nach Umfang der anderen Tätigkeiten kann sich auch eine Versetzung ergeben, die natürlich auch vom BR entsprechend zu behandeln ist.

Da müsst Ihr schon genauer hinschauen, was tatsächlich bei dem Kollegen abgeht (Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung lesen) Auch solltet Ihr die Hintergründe hinterfragen, warum der AG diese Arbeit anweisen will.

C
Charlys

24.09.2013 um 17:39 Uhr

Grundsätzlich muss der AN immer erst einmal Anweisungen folgen, sofern sie nicht gegen Gesetze verstoßen oder die Gesundheit gefährden. Der AN kann dann ggf mit Hilfe des BR oder der Gerichte dagegen angehen. ........ http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Weisungsrecht.html

Ihre Antwort