Erstellt am 05.02.2019 um 09:06 Uhr von UdoWoe
Reines Bauchgefühl:
Ich meine es ist keine Arbeitsanweisung. Zumal wie du schreibst es keine große Arbeitsbelastung ist.
Klar würde ich versuchen die Bedarfslisten anpassen zu lassen. Wenn ihr aber die Pflegekräfte entlastet und es keine Schikane euch gegenüber ist, einfach machen.
Damit zeigt ihr sogar, dass ihr flexibel seid.
Nochmals, ich hätte keinen Grund es nicht zu machen und ob es eine Arbeitsanweisung ist, weis ich nicht.
Erstellt am 05.02.2019 um 09:25 Uhr von Kratzbürste
Die Frage stellt sich, ob ihr als "Werkverträgler" tätig seid oder als LEIH-AN.
Erstellt am 05.02.2019 um 10:31 Uhr von nicoline
Ich wette mit Wekvertrag!
Erstellt am 05.02.2019 um 11:00 Uhr von titapropper
Wen genau meinst Du mit "unser Chef"?
Dann wäre m.E.noch die Frage zu beachten, wie sieht der Vertrag zwischen Krankenhaus und eurer Firma aus? Sind darin Stückzahlen und das Sortiment festgelegt, könnte es durchaus sein, dass ihr euch auf dünnes Eis begebt wenn eigenmächtig Änderungen vorgenommen werden. Und ob es zeigt, dass ihr flexibel seid, interessiert am Ende bei einer Kündigung weder das Pflegepersonal, noch das Krankenhaus und schon garnicht Euren Arbeitgeber.
Erstellt am 05.02.2019 um 13:35 Uhr von Pjöööng
Wenn Euer Chef dieser Ansicht ist, würde ich da nichts weiter unternehmen. Letztendlich kann das Eurem Chef auch egal sein. Die Freude kommt dann unter Umständen bei dem Krankenhausbetreiber auf wenn einer Eurer Kollegen sich nach einer Kündigung dort einklagt. Eigentlich wäre das ja im Sinne des Krankenhausbetreibers, solche "kurzen Dienstwege" zu unterbinden.
Erstellt am 05.02.2019 um 17:24 Uhr von paula
Bin ganz bei Pjööööng. Als Krankenhaus sollte man sich mal kräftig Gedanken darüber machen, ob man sich gerade auf dem steinigen Weg Richtung Gemeinschaftsbetrieb befindet....
Erstellt am 05.02.2019 um 17:55 Uhr von bjornbog
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
Es handelt sich um einen Werksvertrag. „Unser Chef“ ist auch von der Fremdfirma so wie wir.
Die Bedarfslisten werden immer mal wieder angepasst. Manchmal brauchen die Stationen aus irgendwelchen Gründen (Ausbruch) mehr Wäsche und geben uns dann Bescheid. Manche brauchen nie was extra andere wiederum fast täglich oder so.
Unserem BR-Mitglied geht es bei der Sache einfach nur um Prinzip: das KH, als Arbeitgeber, den Mitarbeitern einer Fremdfirma als Arbeitnehmer, keine Arbeitsanweisungen zu geben hat. Und jetzt diskutieren wir intern darüber wo fängt eine Arbeitsanweisung an und wo hört sie auf? Was ist mit der normalen Zusammenarbeit? Ist es, im unseren Fall, das Verlangen nach mähr Wäsche schon eine Arbeitsanweisung?
LG Bjornbog
Erstellt am 06.02.2019 um 08:02 Uhr von wdliss
"Unser Chef sagt, es wäre völlig unnötig, wenn solche kleinen, alltäglichen Aufgaben über verschiedenen Vorarbeiterstellen weitergegeben werden müssten und das eine normale Anfrage an mehr Wäsche ganz sicher keine Arbeitsanweisung ist. Es wäre ein ganz normaler Arbeitsvorgang." Das ist für mich die Arbeitsanweisung.
Erstellt am 06.02.2019 um 10:26 Uhr von nicoline
*Es handelt sich um einen Werksvertrag.*
War klar.
Wenn der korrekt ausgeführt werden soll, dann darf das Pflegepersonal auf den Stationen euch zwar sagen, wo die Wäsche hinkommt, Anweisungen mehr Wäsche zu holen müssen dann jedesmal über einen weisungsbefugten VORGESETZEN der Fremdfirma laufen. Denn genau das ist, u.a., das Wesen eines Werkvertrags, dass keine Anweisungen von dem Personal der zahlenden Firma gegeben werden darf und deswegen bin auch ich bei Pjöööng und paula
Erstellt am 06.02.2019 um 12:02 Uhr von Pjöööng
"dann darf das Pflegepersonal auf den Stationen euch zwar sagen, wo die Wäsche hinkommt"
Selbst da hätte ich bereits Bauchschmerzen. Das hängt aber dann wohl von den konkreten Umständen ab. Die Frage "Wo soll ich den Wagen mit der frischen Wäsche hinstellen?" darf sicherlich beantwortet werden. Wenn aber vor Ort z.B. die Verteilung der Wäsche konkretisiert wird ("Heute kommt die rote Wäsche nach links und die grüne nach rechts!"), dann ist das vermutlich bereits der gefährliche Bereich.
Es gibt hier zwei Risiken. Das eine wäre das, dass Eure AN gegen ihren Arbeitsvertrag verstoßen, weil sie z.B. Wäsche ausgeben die so nicht beauftragt (und damit auch nicht abgerechnet) wurde. Dies könnte einen Schaden für Euren Arbeitgeber bedeuten.
Das andere Risiko ist das des Krankenhauses. Das Direktionsrecht obliegt dem Arbeitgeber. Wenn jetzt von Krankenhausmitarbeitern Arbeitsanweisungen erteilt werden, könnte dadurch ein Arbeitverhältnis Eurer Kollegen zum Krankenhaus begründet werden. Geklärt wird das dann vor dem Arbeitsgericht nachdem die Kollegen bei Euch gekündigt wurden. Drei Monatsgehälter sind dann schnell mal verdient...
Es lohnt sich in diesem Zusammenhang, sich mal mit den Erfahrungen der Heinrich Böll Stiftung zu befassen. Dort ging es um eine Fremdfirma die regelmäßig beauftragt wurde, Räume für Veranstaltungen zu bestuhlen. Allerdings hat die HB-Stiftung die Bestuhlungspläne nicht dem Auftragnehmer übermittelt, sondern der Einfachheit halber den Fremdfirmenmitarbeitern vor Ort in die Hand gedrückt...
https://www.hensche.de/Scheinwerkvertrage_Heinrich_Boell-Stiftung_Arbeitsgericht_Berlin_33Ca5347-13.html
Erstellt am 06.02.2019 um 13:10 Uhr von nicoline
*Die Frage "Wo soll ich den Wagen mit der frischen Wäsche hinstellen?"*
Genau das meinte ich.