Hallo.
wir haben dieses Jahr eine BV-Arbeitszeit abgeschlossen. Um kontrollieren zu können ob diese eingehalten wird haben wir unsere GL mehrfach aufgefordert uns die Dienstpläne der vergangenen zwei Monate zuzüglich der tatsächlichen Arbeitszeiterfassung vorzulegen. Wurde aber mehrfach abgelehnt.
Nun ist unsere GL auf die glorreiche Idee gekommen die Erstellung der Dienstpläne der einzelnen Abteilungen per "Arbeitsanweisung" auf 4 Betriebsratsmitglieder zu übertragen!
Damit die zur Kontrolle der Dienstpläne notwenige unnötige Zeit wegfällt wurde gesagt!
Zwei Abteilungen sind von dieser "Arbeitsanweisung" aausgenommen, da sollen wir wie bisher keinen Einblick haben!

Müssen wir uns an diese Arbeitsanweisung halten, wir sind der Meinung Nein.
Aber ganz sicher sind wir uns auch nicht!