Hallo versiertes Forum,
kann mir jemand sagen, wie es sich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist in einem Aufhebungsvertag verhält, um keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit zu erhalten? Gilt die „normale“ Kündigungsfrist als „normaler“ Mitarbeiter oder muss das eine Jahr Kündigungsfrist als BR-Mitglied eingehalten werden? Rand-Info: Der Aufhebungsvertrag dient, um eine ansonsten unvermeidlich betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden. Mehrere Abteilungen im Unternehmen sollen stillgelegt, ein Teil zu einem anderen Unternehmen überführt werden. Der „Rest“ wird liquidiert. Aufhebungsvertrag aus dem Grund, da das Vertrauensverhältnis komplett zerstört ist. Zu der Geschäftsleitung als auch zu einen Teil der Kollegen im BR.