Erstellt am 04.09.2013 um 10:59 Uhr von Kölner
@was...
Eine betriebsbedingte Kündigung als BRM? Wenn nicht gerade die Fa. in Gänze geschlossen wird ist das wenigstens zu hinterfragen und möglicherweise sogar unwahrscheinlich!
Wenn Du gehen willst und die Angaben, die Du hier gemacht hast der AfA gibst, dann werden sie Dir noch viel unangenehmere Frage stellen.
Erstellt am 04.09.2013 um 11:10 Uhr von Charlys
Hier wendet man sich am besten vorher an die AfA und klärt dieses mit dieser. Es ist ggf auch bei Einhaltung der Kündigungsfrist mit einer Sperre und ggf der Anrechnung einer möglichen Abfindung zu rechnen. Aber, AfA fragen. Dieses auch, weil er sich dann sofort dirt auch arbeitssuchend melden muss, also schon sofort bei Abschluss des Aufhebungsvertrag.
Erstellt am 04.09.2013 um 23:11 Uhr von Hartmut
Das mit dem Aufhebungsvertrag finde ich keine so gute Idee, weil er praktisch unweigerlich zu einer ALG-Sperre führen wird, von weiteren Nachteilen abgesehen. Besser ist es, die Vereinbarungen als gerichtlichen Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu verpacken.
Erstellt am 10.09.2013 um 13:32 Uhr von betriebsratten
Die Experten für sowas
http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/arbeitslosengeld-1/415-ratgeber-erste-hilfe-fuer-arbeitslos-werdende.html
Gruss von den betriebsratten
Erstellt am 10.09.2013 um 14:29 Uhr von Pjöööng
"Rand-Info: Der Aufhebungsvertrag dient, um eine ansonsten unvermeidlich betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden."
"Aufhebungsvertrag aus dem Grund, da das Vertrauensverhältnis komplett zerstört ist. Zu der Geschäftsleitung als auch zu einen Teil der Kollegen im BR. "
Wie? "Unvermeidliche BETRIEBSBEDINGTE Kündigung da das Vertrauensverhältnis komplett zerstört ist"? Dem kann ich nicht ganz folgen!