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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesetzliche Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag

W
Waswaerewenn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo versiertes Forum, kann mir jemand sagen, wie es sich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist in einem Aufhebungsvertag verhält, um keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit zu erhalten? Gilt die „normale“ Kündigungsfrist als „normaler“ Mitarbeiter oder muss das eine Jahr Kündigungsfrist als BR-Mitglied eingehalten werden? Rand-Info: Der Aufhebungsvertrag dient, um eine ansonsten unvermeidlich betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden. Mehrere Abteilungen im Unternehmen sollen stillgelegt, ein Teil zu einem anderen Unternehmen überführt werden. Der „Rest“ wird liquidiert. Aufhebungsvertrag aus dem Grund, da das Vertrauensverhältnis komplett zerstört ist. Zu der Geschäftsleitung als auch zu einen Teil der Kollegen im BR.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

04.09.2013 um 12:59 Uhr

@was... Eine betriebsbedingte Kündigung als BRM? Wenn nicht gerade die Fa. in Gänze geschlossen wird ist das wenigstens zu hinterfragen und möglicherweise sogar unwahrscheinlich! Wenn Du gehen willst und die Angaben, die Du hier gemacht hast der AfA gibst, dann werden sie Dir noch viel unangenehmere Frage stellen.

C
Charlys

04.09.2013 um 13:10 Uhr

Hier wendet man sich am besten vorher an die AfA und klärt dieses mit dieser. Es ist ggf auch bei Einhaltung der Kündigungsfrist mit einer Sperre und ggf der Anrechnung einer möglichen Abfindung zu rechnen. Aber, AfA fragen. Dieses auch, weil er sich dann sofort dirt auch arbeitssuchend melden muss, also schon sofort bei Abschluss des Aufhebungsvertrag.

H
Hartmut

05.09.2013 um 01:11 Uhr

Das mit dem Aufhebungsvertrag finde ich keine so gute Idee, weil er praktisch unweigerlich zu einer ALG-Sperre führen wird, von weiteren Nachteilen abgesehen. Besser ist es, die Vereinbarungen als gerichtlichen Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zu verpacken.

B
betriebsratten

10.09.2013 um 15:32 Uhr

P
Pjöööng

10.09.2013 um 16:29 Uhr

"Rand-Info: Der Aufhebungsvertrag dient, um eine ansonsten unvermeidlich betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden."

"Aufhebungsvertrag aus dem Grund, da das Vertrauensverhältnis komplett zerstört ist. Zu der Geschäftsleitung als auch zu einen Teil der Kollegen im BR. "

Wie? "Unvermeidliche BETRIEBSBEDINGTE Kündigung da das Vertrauensverhältnis komplett zerstört ist"? Dem kann ich nicht ganz folgen!

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