Gesetzliche Kündigungsfrist
Hallo KollegenInnen kann man die gesetzliche Kündigungsfrist mittels eines Vertags ändern. Bekannte soll einen neuen Vertrag unterschreiben in dem die Kündigungsfrist für beide Seiten nur 2 Wochen sein soll. Ist so eine Vertragsklausel nicht unwirksam wenn sie die gesetzliche Kündigungsfrist außer Kraft setzt. Kann mir einer sagen welche Gewerkschaft für Tankstellenangestellte(Verkauskraft) zuständig ist.
Community-Antworten (1)
28.11.2009 um 00:53 Uhr
@Biggy,
tatsächlich sind bei so einem Vertag Besonderheiten zu beachten. Siehe §622 (5) im BGB. Mit kollegialen Grüßen
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