Kündigungsfrist: Gilt Gesetz oder Tarifvertrag?
Zu dem Punkt "Entlassung mit sofortiger Freistellung" habe ich auch noch eine konkrete Frage. Gilt bei der Kündigungsfrist das Kündigungsschutzgesetz oder ein Tarifvertrag mit irgendeiner Öffnungsklausel?
Diese Frage sollte sich eigentlich erübrigen, dachte ich. Ein Tarifvertrag darf für den AN nicht ungünstiger sein als das Gesetz, dachte ich. Ob der Tarifvertrag überhaupt eine Öffnungsklausel hat, weiß ich nicht.
Jedenfalls hält sich der AG nicht an die gesetzlich festgelegte Frist von (bis zu) 7 Monaten, sondern geht von nur 6 Wochen aus. Er wollte darüber auch nicht diskutieren. Den Entlassenen wurde gesagt, sie könnten ja versuchen, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.
Was gilt denn nun? Gesetz oder Tarifvertrag?
Community-Antworten (4)
24.10.2006 um 15:04 Uhr
§ 622 Abs 4 BGB sieht eine abweichende Regelung durch Tarifvertrag vor.
24.10.2006 um 15:41 Uhr
gilt der tarifvertrag hier überhaupt? ist die AN gewerkschaftsmitglied? oder ist der TV allgemeinverbindlich? oder gibt es eine bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag?
25.10.2006 um 02:31 Uhr
Wieso kann ein Tarifvertrag für den Arbeitnehmer ungünstiger ausfallen als das Gesetz? Und warum sollte die Gewerkschaft solch einen ungünstigen Vertrag abschließen?
Die Entlassenen sind alle Gewerkschaftsmitglieder, aber ich glaube, das spielt (zumindest in gängiger Praxis) keine Rolle. Sonst würde es ja bedeuten, daß der UNGÜNSTIGE Vertrag nur für sie gilt. Das kann es wohl nicht sein.
25.10.2006 um 09:48 Uhr
@Wilhelm So ganz habe ich das Problem nicht verstanden, glaube ich. Der AG entlässt die Leute zu einem Zeitpunkt und stellt sie sofort frei - unter Belassung der Bezüge? Und: Was willst Du denn hier hören? ImZweifel wir sich jeder AN wohl oder übel innerhalb der entsprechenden Zeit an ein ArbGer. wenden müssen, wenn ihm die Sache "spanisch" vorkommt oder er sein Recht mit Füssen getreten sieht!
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