Zu dem Punkt "Entlassung mit sofortiger Freistellung" habe ich auch noch eine konkrete Frage. Gilt bei der Kündigungsfrist das Kündigungsschutzgesetz oder ein Tarifvertrag mit irgendeiner Öffnungsklausel?

Diese Frage sollte sich eigentlich erübrigen, dachte ich. Ein Tarifvertrag darf für den AN nicht ungünstiger sein als das Gesetz, dachte ich. Ob der Tarifvertrag überhaupt eine Öffnungsklausel hat, weiß ich nicht.

Jedenfalls hält sich der AG nicht an die gesetzlich festgelegte Frist von (bis zu) 7 Monaten, sondern geht von nur 6 Wochen aus. Er wollte darüber auch nicht diskutieren. Den Entlassenen wurde gesagt, sie könnten ja versuchen, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.

Was gilt denn nun? Gesetz oder Tarifvertrag?