Gesetzliche vs. arbeitsvertragliche Kündigungsfristen (für den AN)
Hallo zusammen... kurz die Eckdaten... MA ist über 15 Jahre im Unternehmen... kein Tarifvertrag... keine BV... im Arbeitsvertrag steht:
"Beide Parteien könne das Arbeitsverhätnis jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Sofern und soweit für die Kündigung durch den Arbeitgeber gesetzlich längere Fristen vorgesehen sind, gelten diese auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer."
Frage: Welche Frist gilt für eine Eigenkündigung?! Also wie "schnell" kann der MA (auf eigenen Wunsch) aus dem Unternehmen ausscheiden?!
Beispiel: Wir haben heute den 25. Oktober 2018... Kündigung schon zum 30.03.2019 (3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres) oder Kündigung erst zum 30.04.2019 (6 Monate zum Ende eines Kalendermonats)?!
Erbitte kurze Aufklärung... danke!
Community-Antworten (5)
25.10.2018 um 14:19 Uhr
@Indianstyle "Sofern und soweit für die Kündigung durch den Arbeitgeber gesetzlich längere Fristen vorgesehen sind, gelten diese auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer." BGB 622 über 15 Jahre, noch keine 20 Jahre wären dann 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, = spätestens am 31.10.2018 bei der PA eingegangen zum 30.04.2019 Selbstverständlich können AG und AN einvernehmlich ein früheres Beendigungsdatum vereinbaren, das ist ihnen unbenommen.
Gruß Galaxy
25.10.2018 um 15:17 Uhr
Oh Galaxy da rollen sich aber die Fussnägel hoch lach die längere Kündigungsfrist aus dem BGB gilt nur für Kündigung durch den Arbeitgeber. Hier gilt die Frist aus dem Arbeitsvertrag.
25.10.2018 um 15:48 Uhr
@Moreno ""Sofern und soweit für die Kündigung durch den Arbeitgeber gesetzlich längere Fristen vorgesehen sind, GELTEN DIESE AUCH für die Kündigung durch den ARBEITNEHMER."" Wenn ich diesen Satz nicht fehlinterpretiere, Moreno, dann bleiben meine Fußnägel unten. Oder wie siehst du diesen Satz im Arbeitsvertrag?
Gruß Galaxy
25.10.2018 um 15:56 Uhr
Moreno, wieder bisschen zu kurzsichtig unterwegs heute?
25.10.2018 um 16:42 Uhr
Okay überlesen :-)
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