Hallo zusammen... kurz die Eckdaten... MA ist über 15 Jahre im Unternehmen... kein Tarifvertrag... keine BV... im Arbeitsvertrag steht:

"Beide Parteien könne das Arbeitsverhätnis jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Sofern und soweit für die Kündigung durch den Arbeitgeber gesetzlich längere Fristen vorgesehen sind, gelten diese auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer."

Frage: Welche Frist gilt für eine Eigenkündigung?! Also wie "schnell" kann der MA (auf eigenen Wunsch) aus dem Unternehmen ausscheiden?!

Beispiel: Wir haben heute den 25. Oktober 2018... Kündigung schon zum 30.03.2019 (3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres) oder Kündigung erst zum 30.04.2019 (6 Monate zum Ende eines Kalendermonats)?!

Erbitte kurze Aufklärung... danke!