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Kündigungsfrist - Vertrag oder Gesetz - was zählt ?

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Ramgad
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ihr Lieben brauche nochmals Euren Rat.

Ein aussertariflich angestellter Mitarbeiter hat gekündigt. Lt. seinem Arbeistvertrag hat er zwei Monate Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber will ihn nicht vorher gehen lassen.

M. E. kann der Mitarbeiter sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum nächsten 1. bzw. 15. berufen, denn er ist aussertariflich eingestellt. Sehe ich das richtig?

Danke für Eure Antwort

2.48408

Community-Antworten (8)

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Kölner

18.05.2006 um 14:34 Uhr

Wie lange im Betrieb beschäftigt?

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pit47

18.05.2006 um 14:45 Uhr

Hallo Ramgad, gehe ich recht in der Annahme, daß der AT-MA eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart hat, wenn er selber kündigt oder gilt diese Frist nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber? Wenn ja, hat er nach § 622 Abs.1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats.

K
Kölner

18.05.2006 um 14:47 Uhr

@pit47 Diese Aussage stimmt so natürlich nicht!

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Ramgad

18.05.2006 um 14:50 Uhr

Der MA ist ca. 5 Jahre im Betrieb beschäftigt

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pit47

18.05.2006 um 14:51 Uhr

Hallo Kölner, du hast recht, es muß heißen, wenn er mit dem AG keine Kündigungsfrist vereinbart hat, gilt § 622 BGB

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Kölner

18.05.2006 um 14:56 Uhr

@Dagmar Es wird bei den 2 Monaten bleiben, wenn Dein AG so "hart" bleiben will; Auflösungsvertrag?

@pit47 § 622 BGB hat noch mehr als nur einen Absatz.

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Ramgad

18.05.2006 um 15:11 Uhr

Hallo pit47,

schade. Gilt das Günstigkeitsprinzip nicht mehr? Gesetz über Vertrag?

K
Kölner

18.05.2006 um 15:32 Uhr

Im Prinzip schon, aber § 622 Abs. 7 BGB gilt halt auch! Das nennt man dann in diesem Fall aber weniger Günstigkeitsprinzip als vielmehr dispositives Recht (öffnungsklausel).

Im Prinzip ist es aus AN-Sicht ja auch günstig, wenn ein Kündigungsbegehren des AG etwas länger dauert...

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