Hallo, Ihr Lieben brauche nochmals Euren Rat.

Ein aussertariflich angestellter Mitarbeiter hat gekündigt. Lt. seinem Arbeistvertrag hat er zwei Monate Kündigungsfrist.
Der Arbeitgeber will ihn nicht vorher gehen lassen.

M. E. kann der Mitarbeiter sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum nächsten 1. bzw. 15. berufen, denn er ist aussertariflich eingestellt. Sehe ich das richtig?

Danke für Eure Antwort