Kündigungsfrist - Vertrag oder Gesetz - was zählt ?
Hallo, Ihr Lieben brauche nochmals Euren Rat.
Ein aussertariflich angestellter Mitarbeiter hat gekündigt. Lt. seinem Arbeistvertrag hat er zwei Monate Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber will ihn nicht vorher gehen lassen.
M. E. kann der Mitarbeiter sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum nächsten 1. bzw. 15. berufen, denn er ist aussertariflich eingestellt. Sehe ich das richtig?
Danke für Eure Antwort
Community-Antworten (8)
18.05.2006 um 14:34 Uhr
Wie lange im Betrieb beschäftigt?
18.05.2006 um 14:45 Uhr
Hallo Ramgad, gehe ich recht in der Annahme, daß der AT-MA eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart hat, wenn er selber kündigt oder gilt diese Frist nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber? Wenn ja, hat er nach § 622 Abs.1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats.
18.05.2006 um 14:47 Uhr
@pit47 Diese Aussage stimmt so natürlich nicht!
18.05.2006 um 14:50 Uhr
Der MA ist ca. 5 Jahre im Betrieb beschäftigt
18.05.2006 um 14:51 Uhr
Hallo Kölner, du hast recht, es muß heißen, wenn er mit dem AG keine Kündigungsfrist vereinbart hat, gilt § 622 BGB
18.05.2006 um 14:56 Uhr
@Dagmar Es wird bei den 2 Monaten bleiben, wenn Dein AG so "hart" bleiben will; Auflösungsvertrag?
@pit47 § 622 BGB hat noch mehr als nur einen Absatz.
18.05.2006 um 15:11 Uhr
Hallo pit47,
schade. Gilt das Günstigkeitsprinzip nicht mehr? Gesetz über Vertrag?
18.05.2006 um 15:32 Uhr
Im Prinzip schon, aber § 622 Abs. 7 BGB gilt halt auch! Das nennt man dann in diesem Fall aber weniger Günstigkeitsprinzip als vielmehr dispositives Recht (öffnungsklausel).
Im Prinzip ist es aus AN-Sicht ja auch günstig, wenn ein Kündigungsbegehren des AG etwas länger dauert...
Verwandte Themen
Kündigungsfrist
ÄlterHallo zusammen, ich bin mir aus folgendem Grund unsicher mit meiner Kündigungsfrist: ich bin von einem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf des
unklare Kündigungsfristen in Tarifverträgen
ÄlterIst es zulässig und gültig, bei einem tariflichen Arbeitsvertrag eine andere (längere) Kündigungsfrist zu vereinbaren, diese Kündigungsfrist aber nicht zu benennen? Stattdessen wird auf interne Dokume
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten
Regelung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
ÄlterHallo, Ich habe ein Problem. Vor 11 Jahren habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der eine Kündigungsfrist von 2 Monaten für Arbeitgeber, sowie Arbeitnehmer vorsieht. Es handelt sich nicht u
Kündigungsfrist langjähriger Mitarbeiter
ÄlterHallo zusammen, wir haben Arbeitnehmer, die mehr als 20 Jahre im Unternehmen sind (nicht tarifgebunden) und die in ihren Arbeitsverträgen zur Kündigungsfrist folgenden Passus haben = "..der Vertrag