Erstellt am 18.05.2006 um 12:34 Uhr von Kölner
Wie lange im Betrieb beschäftigt?
Erstellt am 18.05.2006 um 12:45 Uhr von pit47
Hallo Ramgad,
gehe ich recht in der Annahme, daß der AT-MA eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart hat, wenn er selber kündigt oder gilt diese Frist nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber?
Wenn ja, hat er nach § 622 Abs.1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats.
Erstellt am 18.05.2006 um 12:47 Uhr von Kölner
@pit47
Diese Aussage stimmt so natürlich nicht!
Erstellt am 18.05.2006 um 12:50 Uhr von Ramgad
Der MA ist ca. 5 Jahre im Betrieb beschäftigt
Erstellt am 18.05.2006 um 12:51 Uhr von pit47
Hallo Kölner,
du hast recht, es muß heißen, wenn er mit dem AG keine Kündigungsfrist vereinbart hat, gilt § 622 BGB
Erstellt am 18.05.2006 um 12:56 Uhr von Kölner
@Dagmar
Es wird bei den 2 Monaten bleiben, wenn Dein AG so "hart" bleiben will; Auflösungsvertrag?
@pit47
§ 622 BGB hat noch mehr als nur einen Absatz.
Erstellt am 18.05.2006 um 13:11 Uhr von Ramgad
Hallo pit47,
schade.
Gilt das Günstigkeitsprinzip nicht mehr?
Gesetz über Vertrag?
Erstellt am 18.05.2006 um 13:32 Uhr von Kölner
Im Prinzip schon, aber § 622 Abs. 7 BGB gilt halt auch! Das nennt man dann in diesem Fall aber weniger Günstigkeitsprinzip als vielmehr dispositives Recht (öffnungsklausel).
Im Prinzip ist es aus AN-Sicht ja auch günstig, wenn ein Kündigungsbegehren des AG etwas länger dauert...