@ Hartmut
"Das heißt, an keinem Werktag darf mehr als 8 Stunden gearbeitet werden. Hätte der Gesetzgeber einen Durchschnittswert (über alle 6 Werktage) gemeint, hätte er das auch so hin geschrieben."
Ich werd langsam aber sicher richtig sauer, wenn ich Deine Antworten lese! Auch diese Deine Antwort ist einfach nur FALSCH!
MONTAG, DIENSTAG, MITTWOCH, DONNERSTAG, FREITAG, SAMSTAG Sind WERKTAGE.
Im § 3 ArbZG steht, dass AN bis zu 10 Stunden werktäglich beschäftigt werden dürfen, wenn im Ausgleichszeitraum von 6 Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im DURCHSCHNITT acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Das bedeutet: AN dürften z.B. 12 Wochen lang Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa jeden Tag 10 Stunden beschäftigt werden, wenn sie die darauf folgenden 12 Wochen z.B. nur 6 Stunden täglich arbeiten müssten.
Genauso gut dürfen AN Mo-Fr täglich 9,6 Stunden beschäftigt werden, ohne mit dem ArbZG in Konflikt zu geraten!
@ Stotto
Seitens des ArbZG spricht überhaupt nichts gegen eine 47,5 Stundenwoche oder gegen eine Arbeitszeit Mo-Fr von jeweils 9,5 Stunden, da der Samstag bzgl. der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit einzubeziehen ist.
Beachtet werden müssen aber tarifvertragliche Regelungen, so ein TV bei Euch greift.