AU nach 3 Tagen
Hallo, Kurz zur Info. Bei uns im Betrieb kann sich der MA 2 Tage laut AV selbst krank melden bzw entschuldigen.
Dazu stellt sich bei uns im BR momentan die Frage wie es aussieht, wenn ein MA sich 2 Tage krank meldet, danach sein freier Tag ist und er sich danach weiterhin krank meldet bis Ende der Woche.
Muss dieser dann rückwirkend auch für die 2 Tage eine AU vorlegen oder gilt dies dann erst nach dem freien Tag, oder ist es sogar so, dass der MA sogar dann erst nach dem dritten Tag ( nach dem freien Tag) eine AU vorlegen müsste.
Sprich kann ein Mitarbeiter Mo+Di krank sein , MI seinen freien Tag haben, Do + Fr erneut sich selbst krank melden Ohne AU des Arztes ?
Einzelhandel, Verdi, und laut Arbeitsvertrag 2 Tage selbst entschuldigen statt Tarif 3 Tage.
Hoffe die Frage war verständlich.
Community-Antworten (4)
08.01.2024 um 11:43 Uhr
Bei der Berechnung der Fristen für KRANKTAGE geht es um Kalendertage, nicht um Arbeits- oder Freitage.
08.01.2024 um 11:54 Uhr
Danke Kehler für die schnelle Antwort, allerdings heißt das jetzt in dem Fall genau was?
Da unser Arbeitgeber von den MA, welche sich 2 Tage krankmelden ohne AU, danach den freien Tag haben und dann weiter krank sind, rückwirkend für die ganze Woche eine Krankmeldung verlangt.
08.01.2024 um 11:57 Uhr
Ich sage Ja. Ich glaube kaum das der AN an seinem freien Tag Gesund war. Ich gib dir mal einen Link von der IG Metall, da ist das gut beschrieben.
Du musst nur die 3 Tage, im Artikel, durch eure 2 Tage ersetzen.
https://www.igmetall.de/service/ratgeber/arbeitsunfaehig-krank-das-gilt-es-zu-beachten
bei "Ab wann muss ich zum Arzt?"
08.01.2024 um 12:15 Uhr
Wenn der AN an seinem arbeitsfreien Tag nicht gesund war, hätte er am Donnerstag eine AU abgeben müssen. Gleiches gilt für Freitag krank und dann Montag auch noch krank. Es geht ja sinngemäß darum dass man bei einfachen Infekten nicht das Wartezimmer voll macht und längere Erkrankungen nicht selbst kuriert, sondern einen Arzt draufgucken lässt.
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