Betiebsurlaub - 3/5 des Jahresurlaubs?
laut einer grichtsurteils von 2004 darf der betrieb 3/5 des jahresurlaubs als Betriebsurlaub festlegen wenn die arbeitslage schlecht ist stimmt das
Community-Antworten (1)
05.03.2009 um 13:05 Uhr
Die 3/5 sind nirgends festgeschrieben. Im Urteil heist es lediglich das 2/5 zur freien Verfügung des MA ausreichend sind.
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