laut einer grichtsurteils von 2004 darf der betrieb 3/5 des jahresurlaubs als Betriebsurlaub festlegen wenn die arbeitslage schlecht ist stimmt das
Erstellt am 05.03.2009 um 12:05 Uhr von Werner Die 3/5 sind nirgends festgeschrieben. Im Urteil heist es lediglich das 2/5 zur freien Verfügung des MA ausreichend sind.