Moin.
Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsunfähigkeit, der länger als 3 Tage ist. Die Mitglieder des Gremiums haben unterschiedliche Meinungen darüber und ich bräuchte auch Eure Meinungen dazu.
Der MTV sieht vor" ..Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit ...spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vor".
Das der AG auch ab dem 1. Tag eine Bescheinigung verlangen kann, ist uns allen klar...
Aber folgende Beispiel: der MA hat eine Arbeitswoche von Montag bis Freitag. Wenn der MA 3 Tage vom Mittwoch bis Freitag nach MTV nimmt, Sa. und So. hat er logischerweise Wochenende, am Montag ist wieder gesund und erscheint zur Arbeit, muss er sich für den Samstag (4. Tag) eine ärztliche Bescheinigung holen?
Was ist wenn der MA auch Montag krank ist, braucht er hier auch für den Samstag usw. eine Arbeitsunfähigkeit?
Danke und Gruß,
Hanoi