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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage

H
Hannoi
Feb 2019 bearbeitet

Moin. Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsunfähigkeit, der länger als 3 Tage ist. Die Mitglieder des Gremiums haben unterschiedliche Meinungen darüber und ich bräuchte auch Eure Meinungen dazu. Der MTV sieht vor" ..Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit ...spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vor". Das der AG auch ab dem 1. Tag eine Bescheinigung verlangen kann, ist uns allen klar... Aber folgende Beispiel: der MA hat eine Arbeitswoche von Montag bis Freitag. Wenn der MA 3 Tage vom Mittwoch bis Freitag nach MTV nimmt, Sa. und So. hat er logischerweise Wochenende, am Montag ist wieder gesund und erscheint zur Arbeit, muss er sich für den Samstag (4. Tag) eine ärztliche Bescheinigung holen? Was ist wenn der MA auch Montag krank ist, braucht er hier auch für den Samstag usw. eine Arbeitsunfähigkeit? Danke und Gruß, Hanoi

5.971017

Community-Antworten (17)

R
rsddbr

16.08.2018 um 15:44 Uhr

M
Minion

16.08.2018 um 15:45 Uhr

Hallo Hanoi,

Achtung! Du schreibst selbst, dass im MTV die Rede von "Kalendertage" ist. Insofern sind auch Samstag und Sonntag mit zu berücksichtigen. Ob es sich um ein WE oder Feiertag handelt ist demnach egal und eindeutig für alle. Bei der Vorlage der AU-Bescheinigung ist hingegen der Arbeitstag relevant.

Zu deinen Fragen: Mittwoch - Freitag krank und dann wieder gesund. Warum eine AU holen? Die Krankheit dauerte ja nicht länger als 3 Tage. Falls auch am Samstag krank: ja, dann braucht er die AU, die eigentlich auch gleich am Samstag vorzulegen wäre. Wenn für euch der Samstag kein Arbeitstag und Sonntag auch nicht, wäre dies am Montag. Schwierig aber einen Arzt zu finden, der einen am Samstag krank schreibt.... Daher meine Empfehlung spätestens am Freitag nachmittag zum Arzt gehen, wenn man sich noch nicht gesund fühlt.

Wenn Freitag krank und am Montag nicht gesund, dann reicht Montag der Gang zum Arzt für die AU-Bescheinigung.

VG Minion

S
secondnamex

16.08.2018 um 15:46 Uhr

Bei uns ist es so: In der Regel wird bei uns an Samstagen und Sonntagen nicht gearbeitet, das sind aber Kalendertage. Falls die Arbeitsunfähigkeit über drei Kalendertage hinausgeht, also z.B. Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag sind das somit vier Kalendertage und es wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt benötigt. Ist man aber Samstag und Sonntag wieder gesund und hat dies dem Arbeitgeber am Freitag auch so zurückgemeldet und geht auf jeden Fall am Montag wieder arbeiten, benötigt man also kein ärztliches Attest. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte und noch nicht weiß, ob er/sie am Montag wieder gesund ist, geht auf jeden Fall am Freitag zum Arzt.

B
BrauseBär

16.08.2018 um 15:47 Uhr

"darauf folgenden Arbeitstag" "Bestehen der Arbeitsunfähigkeit" Ist das nicht eindeutig? Wenn der Samstag kein A-Tag ist und am Montag wieder gearbeitet wird, bedarf es keiner AU-Bescheinigung, es sei denn, der AG hat auch das betriebliche Recht, diese ab dem ersten Tag zu fordern.

"braucht er hier auch für den Samstag usw. eine Arbeitsunfähigkeit?" AU-Bescheinigungen braucht man nur für die Tage, an denen man auch zu Arbeiten herangezogen werden kann. Ist dieses gesetzlich, tariflich oder vertraglich ausgeschlossen, benötigt man auch keinen AU-Nachweis für diese Tage.

S
secondnamex

16.08.2018 um 16:19 Uhr

@BrauseBär, das verstehe ich anders: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage..." "Kalendertage" nicht "Arbeitstage" und zu Kalendertagen gehören auch Samstag und Sonntag, auch wenn das keine Arbeitstage sind...

"am darauf folgenden Arbeitstag" bezieht sich ja hier auf die Abgabe der Krankmeldung

B
BrauseBär

16.08.2018 um 16:45 Uhr

„"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage..."“ Dauert sie ja nicht.

Da sie am Mittwoch beginnt und am Freitag endet, sind wir innerhalb der drei Tage und nicht bei: „länger als“. Da Samstag und Sonntag zwar Kalendertage, aber keine AU-Tage mehr sind, und ihm hier eine Arbeitsaufnahme nicht möglich war, kommen sie zeitlich nicht zum Tragen.

Somit entfällt nach Tarif die Bringpflicht einer AU-Bescheinigung spätestens am vierten Kalendertag (Samstag), wenn am Montag die Arbeit wieder aufgenommen wird. "am darauf folgenden Arbeitstag" bezieht sich ja hier auf die Abgabe der Krankmeldung“ Hier hast du etwas Entscheidendes übersehen.

Sie bezieht sich dann darauf, wenn sie weiterhin vorliegt (länger als). Liegt sie nicht mehr vor, bedarf es auch keines Nachweises mehr. Allein die Frage, ob die drei Tage noch nachgewiesen werden müssen, könnte sich hier stellen. Dem steht aber entgegen, dass nachträgliche Krankschreibungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sind.

Woraus sich ableiten lässt, dass eine AU-Bescheinigung nur für einen vom Gesetz, Tarif oder der Rechtsprechung bestimmten Zeitraum gefordert werden kann. Was man freiwillig anders macht, ist etwas anderes, steht hier aber auch nicht zur Diskussion.

M
Minion

16.08.2018 um 17:22 Uhr

Hallo BrauseBär, im Punkt 1 stimme ich dir zu: wenn Krankheit nach 3 Tagen zu Ende: keine AU und keinen Nachweis für diese 3 Tage.

Allerdings ist es verwirrend, wenn du schreibst:

"braucht er hier auch für den Samstag usw. eine Arbeitsunfähigkeit?" AU-Bescheinigungen braucht man nur für die Tage, an denen man auch zu Arbeiten herangezogen werden kann. Ist dieses gesetzlich, tariflich oder vertraglich ausgeschlossen, benötigt man auch keinen AU-Nachweis für diese Tage.

Das könnte man jetzt so interpretieren, dass an den Arbeitstagen, an denen der jeweilige Mitarbeiter nicht arbeitet (Dienstfrei, Urlaub, aufgrund Arbeitsvertrag) nicht mit zählt. Das stimmt jedoch nicht, denn sonst bräuchte man nicht zwischen Kalendertagen und Arbeitstagen zu unterscheiden. Die AU-Bescheinigung hängt von den Kalendertagen ab an denen der MA krank ist/war. Auch wenn an diesen Kalendertagen nicht gearbeitet wird. Bsp.: MA arbeitet nur Montags und Freitags. Ist der MA von Montag - Donnerstag krank, dann benötigt er eine AU-Bescheinigung, da länger als 3 Kalendertage. Wann Vorlage? Hier nicht "Kalendertage", sondern "Arbeitstage": Die Arbeitstage sind davon abhängig, wann im Betrieb gearbeitet wird (5-Tages-Woche, 6-Tages-Woche, rund um die Uhr) und nicht, wann der MA im Betrieb eingesetzt wird. In meinem Bsp. wäre die AU am Donnerstag vorzulegen.

Ob mein MA (arbeitet nur Montag und Freitag) das jetzt mitteilt, dass er mehr als 3 Kalendertage krank ist/war, ist eine andere Geschichte. Er sollte sich aber spätestens am Donnerstag darüber klar sein, ob er am Freitag wieder zur Arbeit erscheint. Falls dann immer noch krank, und er ggfs. erst jetzt zum Arzt geht, hat er seine AU-Bescheinigung verspätet vorgelegt.

C
celestro

16.08.2018 um 18:06 Uhr

"Da Samstag und Sonntag zwar Kalendertage, aber keine AU-Tage mehr sind, und ihm hier eine Arbeitsaufnahme nicht möglich war, kommen sie zeitlich nicht zum Tragen."

Kannst Du das mit mehr belegen, als mit Deinen Worten ? Ich kenne das jedenfalls genau umgekehrt, sprich das die Tage zählen.

B
BrauseBär

16.08.2018 um 18:31 Uhr

Rechnen, Nachdenken und rechtliche Auslegungen anwenden, wären hier jetzt bestimmt nicht das verkehrteste.

C
celestro

16.08.2018 um 18:40 Uhr

wenn der AN von Mi - Fr krank ist, braucht er spätestens am Sa eine AU. Das er Sa und So nicht arbeiten muß, bringt ihm aber nichts, so das er Mo wieder kommend eine AU vorlegen muß. Wie gesagt, so kenne ich es und soweit ich weiß, wird es hier nicht nur von mir so gesehen. Also nochmal die Frage ... kannst Du Deine "These" mit mehr unterlegen, als mit Deinen Worten ?

H
Hannoi

16.08.2018 um 19:38 Uhr

Schön zu sehen, dass hier genau so spannend ist wie bei uns im Gremium....was das Thema angeht. Danke schön und viele Grüße.

M
MaJoK

17.08.2018 um 01:01 Uhr

Zitat: "Der Arbeitnehmer muss bei einer Erkrankung seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzeigen und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage an, ist sie nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests nachzuweisen. Das Attest muss dem Arbeitgeber spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Arbeitsunfähigkeitstag folgt. Der Arbeitgeber kann nach freiem Ermessen[1] die frühere Vorlage verlangen. Solange ihm das erforderliche Attest nicht vorliegt, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zurückbehalten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht mit einem Arbeitsverbot zu verwechseln. Ist der Arbeitnehmer früher genesen als in der Bescheinigung prognostiziert, darf er ohne erneute ärztliche Untersuchung die Arbeit wieder aufnehmen." Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Es wäre mir neu das AN festlegen können wie lange sie krank sind. Ich weiß das bei meiner Ex Frau im ÖD die Möglichkeit besteht mal 1 Tag/Monat krank zu machen ohne Bescheinigung, alles andere muss durch eine AU belegt werden.

B
BRHamburg

17.08.2018 um 06:32 Uhr

Die wichtigste Frage bei diesem Fall ist ob es in dieser BV eine Definition von Arbeitstagen gibt. Gibt es keine festgelegte dürfte das ArbZG zum tragen Kommen und der Sa ist ein Arbeitstag. Dann kann der Arbeitgeber für den Sa die Aufnahme der Arbeit verlangen.

M
Minion

17.08.2018 um 12:36 Uhr

Hallo BRHamburg, das ArbZG spricht nicht von Arbeitstagen, sondern von Werktagen. Das ist ein Unterschied. Bei den Arbeitstagen kommt es darauf an, wie im Betrieb gearbeitet wird. Und das kann auch an 7 Tagen in der Woche sein (z.B. Gastronomie, Krankenhäuser, etc.). Dann wäre auch der Sonntag ein "Arbeitstag". Wenn im Betrieb eine 5-Tages-Woche eingeführt ist (Montag - Freitag) ist auch ohne Definition von Arbeitstagen in der BV der Samstag kein Arbeitstag.

H
Hannoi

17.08.2018 um 14:44 Uhr

@Minion: "Wenn im Betrieb eine 5-Tages-Woche eingeführt ist (Montag - Freitag) ist auch ohne Definition von Arbeitstagen in der BV der Samstag kein Arbeitstag." Und darum geht es bei uns. Es gibt Abteilungen mit 4 Schichtbetrieb, da wird selbstverständlich auch Sa. oder So. ein Attest gebraucht - kein Thema. Aber wir haben auch Frühschicht-ler / Angestellte, und so war auch meine Frage gemeint, die nur von Mo bis Fr beschäftigt sind. Für mich als "Laie" bedeutet, dass meine Arbeitstage von Mo bis Fr sind. Es wäre für mich ein Unsinn wenn ich 3 Tage nach MTV (Mi. bis Fr.) mich unpassend melde, am Montag bin ich wieder fit und der Arbeitegeber verlangt für Samstag, was nicht mein Arbeitstag ist, ein Attest vom Arzt...

M
Minion

17.08.2018 um 15:35 Uhr

@Hannoi: in der Tat sehr interessant. Ist bei euch festgelegt, wie die betriebliche Arbeitszeit für Frühschicht-ler / Angestellte ist? Falls Mo-Fr, dann sind das die Arbeitstage, die relevant sind für die Vorlage einer AU. Falls festgelegt, dass ihr im Betrieb generell eine 7-Tage-Woche arbeitet: dann sind Sa + So auch relevant für die Vorlage der AU.

Genauer: a) wieviele Tage ist man krank? Mehr als 3? Dann AU erforderlich. Es kommt auf die Kalendertage Mo-So an. Egal, ob Werktag, Arbeitstag oder Feiertag. b) Wenn AU erforderlich: Wann ist diese vorzulegen? Am nächsten Arbeitstag. Hier kommt es darauf an, wie im Betrieb regelmäßig gearbeitet wird. Habt ihr eine 5 oder 6-Tages-Woche oder rund-um-die-Uhr? Entsprechend zählen Sa + So mit dazu.

Dein Bsp.: Mo-Fr arbeitest du. Sa und So nie: Mi-Fr bist du krank. Am Samstag bist du fit. Also: keine AU erforderlich. Und der AG kann für Sa. und/oder So. nichts verlangen, da du ja am Sa. wieder "gesund" warst.

Problematisch wird es nur, wenn du Montag immer noch krank sein solltest. a) Kalendertage: Das wäre ja dann schon der 6. Tag. Die AU müsste aber am 4. Tag schon ausgestellt sein. Es ist kein Argument, wenn du am WE keinen Arzt gefunden hast. b) Vorlage: habt ihr am 4. Tag einen "Arbeitstag" im Betrieb? Falls ja, dann wäre die Vorlage am 6. Tag zu spät.

Es kommt nicht darauf an, was DEIN nächster Arbeitstag ist. Sondern wie die Arbeitstage generell im Betrieb verteilt sind.

Besprecht das mit eurem Anwalt oder direkt mit dem AG, wenn es immer wieder zur Verunsicherung und Ärger führt. Erst recht, wenn der AG schon Abmahnungen erteilt hat.

H
Hannoi

17.08.2018 um 18:58 Uhr

@Minion: wir haben genau definiert, wie die Schichten sind und ob Sa und So Wochenende ist. Genauso wie du schreibst und argumentierst, macht auch für mich Sinn. Problematisch bleibt nach wie vor, wenn Montag weiterhin krank - dann kann man nur hoffen, dass der Arzt rückwirkend ab Samstag dich krankschreiben lässt. Wünsche euch einen schönes WE

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