Mitspracherecht des BR bei externen Beratern
Hallo zusammen,
wir haben über die Mitarbeiter erfahren, dass ein externer Berater aktiv wird. Dieser soll sich auf Teilzeitbasis bei uns aufhalten. Es geht um Prozessoptimierung.
Leider ist das auch schon alles, was ich weiss. Wir als BR wurden darüber nicht auf offiziellem Wege informiert.
Meine Frage : Muss der AG uns überhaupt informieren und haben wir hier auch das Recht, den entsprechenden Auftrag/Vertrag zu sehen und bestimmten Klauseln auch zu widersprechen?
Ich weiss nicht mal, welches Ziel dieser Berater anstrebt...Prozessoptimierung ist mir zu schwammig formuliert.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
VG Rita Mak
Community-Antworten (5)
26.08.2013 um 11:27 Uhr
Aus der Arbeit des Beraters können sich Mitbestimmungsrechte ergeben. Daraus allein ergibt sich ein Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG. Ihr müsst ja selbst prüfen können, ob Eure Rechte oder Eure Aufgaben betroffen sind.
Und das ist natürlich denkbar: Werden personenbeziehbare Daten erfasst? Werden Fragebogen (auch tabellarische Erfassungen) verwendet? Wie wird ausgewertet > IT ? und so weiter.
Da muss der AG Euch schon informieren. Also über die Person, deren Arbeitsweise und dessen Ziel.
Ansonsten kann der AG aber natürlich Berater beauftragen, so viel er will.
So wie Du es aber schreibst, klingt es ja fast so, als wäre er bei Euch eingestellt worden ( .... auf Teilzeitbasis ....)??
26.08.2013 um 12:00 Uhr
Hi Gironimo,
danke für deine Antwort.
Ich habe von verschiedenen MA gehört, dass dieser Berater teilzeit bei uns "sitzen" soll um uns bei der Arbeit zu beobachten, Daten abzufragen, Einblick in unsere Vorgehensweise zu erhalten etc.
Leider weiss ich noch nicht mehr darüber, wenn wir als BR aber zumindest informiert werden müssen, werde ich zeitnah unseren AG auffordern uns diese zukommen zu lassen.
VG Rita Mak
26.08.2013 um 12:24 Uhr
Wenn der BR die Buschtrommeln nicht hätte .....
Na dann - ran an den AG.
26.08.2013 um 13:01 Uhr
@ RitaMak
"wenn wir als BR aber zumindest informiert werden müssen, werde ich zeitnah unseren AG auffordern uns diese zukommen zu lassen."
Naja ... als BR würde ich ja umgehend eine Sitzung einberufen und einen entsprechenden Beschluss fassen:
Sehr geehrter AG, leider mussten wir feststellen, dass ein Herr Schnüffel seit ... in unserem Unternehmen tätig ist, ohne den BR im Vorfeld beteiligt zu haben. Um feststellen zu können, ob es sich um eine zustimmungspflichtige Einstellung i.S.d. § 99 BetrVG handelt, bitten wir bis ... um diesbezügliche Auskünfte. Vorzulegen ist auch ein etwaig vorhandener Werk- oder Dienstvertrag.
Darüber hinaus machen wir Sie darauf aufmerksam, dass in Bezug auf die Maßnahme "Prozessoptimierung" weitere Informations-, Beratungs- und ggf. Mitbestimmungsrechte des BR nicht gewahrt sind. Wir fordern Sie daher auf, uns im Rahmen der BR-Sitzung am ... vollumfänglich zu informieren.
Bis zur Klärung dieser Angelegenheit hat der BR in seiner Sitzung vom ... beschlossen, dass die weitere Tätigkeit von Herrn Schnüffel zu unterbleiben hat.
MFG Ihr Betriebsrat
26.08.2013 um 14:20 Uhr
Lieber Betriebsrat,
vielen Dank für die Info.
Wir haben gerade in einer Mitarbeitersitzung erfahren, dass diese Dame (mal wird sie Coach, mal Consultant genannt) ab dem 1.09.2013 ihre Arbeit aufnimmt. Sie wird bis Ende des Jahre zweimal pro Woche bei uns sitzen und soll auch an unseren Kundenmeetings teilnehmen.
Ich habe nun die anderen Kollegen aus dem BR gebeten, dass wir hier dringend aktiv werden müssen.
Vielen Dank für die Informationen :-)
VG Rita Mak
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